Mittwoch, 8. Juli 2009

Doppelbesteuerung mit Luxemburg steht:
Vertrag gegen Steuerflucht unterzeichnet

  • Pröll beruft sich auf Erfüllung der OECD-Standards
  • Besserer und schnellerer Informationsaustausch

Vizekanzler Finanzminister Josef Pröll hat mit Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das die neuen Informationsrichtlinien der OECD völlig umsetzt. Am Rande des EU-Finanzministerrats in Brüssel sagte Pröll, nach der jüngsten Unterzeichnung mit Bahrain laufe die "Maschinerie bei den Verhandlungen mit Doppelbesteuerungsabkommen im Sinne der Erfüllung der OECD-Standards für eine bessere Steuerehrlichkeit auf Hochtouren". Jedenfalls "wollen wir das Bankgeheimnis schützen, aber mehr Information für ausländische Staatsbürger ermöglichen".

Pröll kritisierte die Oppositionsparteien scharf, die sich dem Parlamentsbeschluss "querlegen". Zuletzt hatte ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf davor gewarnt, dass bei einem Nichtzustandekommen des sogenannten "Amtshilfedurchführungsgesetzes" - mit dem die Auskunftserteilung über Ausländer erleichtert werden kann, die von den Behörden ihres Heimatlandes der Steuerhinterziehung verdächtigt werden - Österreich auf eine schwarze Liste der G-20 käme.

Der Finanzminister betonte, dass die Anpassung an die OECD-Standards einen besseren und schnelleren Informationsaustausch ermögliche und im Sinne der Transparenz ein wichtiges Zeichen sei. Das Abänderungsprotokoll gelte jedoch nur für Auskunftsansuchen, die ab dem Inkrafttreten an Österreich gestellt würden. Künftig können aufgrund eines sachlich begründeten Auskunftsansuchens auch Bankauskünfte ausgetauscht werden, sofern diese für die steuerlichen Zwecke im Sinne des getroffenen Abkommens erheblich sind. "Wir halten Wort. Das heimische Bankgeheimnis bleibt auch in Zukunft bestehen. Kein Pardon bei steuerlichen Unregelmäßigkeiten, aber ein klares Nein zu beliebigen, unbegründeten Zugriffen auf Konten", so Pröll.
(apa/red)

8.7.2009 17:06