Justizministerium prüft jetzt "Causa Westi":
Staatsanwaltschaft übermittelt Unterlagen
- BZÖ ortet Bruch der Abgeordneten-Immunität
- Staatsanwaltschaft sieht Vorgehen aber gedeckt

·Schuldspruch für Westenthaler bestätigt
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Kein gutes Zeugnis vom Europarat für Behörden
Das Justizministerium lässt derzeit prüfen, ob das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Wien bei der Rufdatenrückerfassung des BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler korrekt war. Man sei derzeit dabei, sich die nötigen Unterlagen von der Staatsanwaltschaft zu beschaffen, hieß es im Büro von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Ab kommender Woche soll sich der Untersuchungsausschuss zur Spionage-Affäre auch um diese Causa kümmern.
Westenthaler kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen über eine mögliche "undichte Stelle" bei der Polizei überprüft hatte, von welchen Telefonnummern aus sein Handy am 14. August 2008 in der Zeit von 11.00 bis 14.00 Uhr kontaktiert wurde. Grund für die Aktion: An diesem Tag hatte Westenthaler bei einer internen Sitzung behauptet, soeben polizeiinterne Informationen über angebliche Drogenermittlungen gegen Parteikollegen erhalten zu haben. Eine Behauptung, die sich später aber als falsch erwies.
Während das BZÖ die Rufdatenrückerfassung als Bruch der Abgeordneten-Immunität wertet, sieht die Staatsanwaltschaft ihre Vorgehensweise durch einen Erlass des Justizministeriums gedeckt. Dort heißt es, die Einbeziehung von Abgeordneten in Telefonüberwachungen sei zulässig, wenn die Abgeordneten nur als Kontaktpersonen in die Überwachung geraten. Westenthaler habe zu diesem Zeitpunkt als mögliche Kontaktperson eines Polizisten gegolten, der mit der angeblichen Datenweitergabe an den BZÖ-Abgeordneten das Amtsgeheimnis verletzt haben könnte.
(apa/red)
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