Vom Bombenbasteln bis zur Fahrerflucht:
Spektakuläre Unfälle in Salzburg vor Gericht
- 18-Jähriger ließ Bombe detonieren - Urteil gefallen
- 39-Jähriger überfuhr Urlauber - Prozess wird vertagt

Gleich zwei Prozesse wegen spektakulärer Unfälle standen auf der Tagesordnung des Salzburger Landesgerichts: Ein betrunkener Ski-Doo-Fahrer hatte im Februar in Saalbach-Hinterglemm (Pinzgau) einen Urlauber überfahren und schwer verletzt liegen gelassen. In der zweiten Verhandlung geht es um zwei Lungauer, die aus Schwarzpulver von rund 200 Schweizerkrachern eine Rohrbombe basteln wollten. Es kam zur Explosion. Ein 18-jähriger Bursche erlitt schwere Verletzungen an der rechten Hand.
Im Prozess gegen einen 18-jährigen Lungauer, der zusammen mit zwei Freunden am 19. Dezember 2008 in einem Keller in Tamsweg eine Rohrbombe gebastelt hat, ist am Landesgericht Salzburg eine diversionelle Einigung erzielt worden. Der Maurer wurde zu einer gemeinnützigen Leistung von 70 Stunden verpflichtet.
"Kracher bauen Sie in Zukunft keine mehr", wurde der Angeklagte von Einzelrichter Peter Hattinger am Ende des Prozesses ermahnt. Zuvor hatte ihm der mittlerweile ausgelernte Maurer erklärt, dass ihnen nicht klar gewesen sei, "wie leicht so etwas explodieren kann". Sie wollten es anderen nachmachen und einmal selbst eine Rohrbombe basteln. "Um auszuprobieren, wie der Sprengkörper reagiert."
Damit sich das Schwarzpulver verdichtete, schlugen die Burschen das Metallrohr gegen einen Schraubstock. Die Bombe explodierte, der Mauerer wurde am Fuß getroffen und musste genäht werden. Zudem winkte ihm ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Gefährdung durch Sprengmittel und Körperverletzung. Wenn er nun den Sozialdienst abgeleistet hat, gilt er als nicht vorbestraft.
Für den zweiten im Bunde, einen Zimmererlehrling, waren die Folgen noch fataler: Drei Finger und der Ballen der rechten Hand wurden zerfetzt. Ärzte haben die fehlenden Glieder durch zwei Zehen seines Fußes ersetzt. Dem Teenager wurde bereits am Bezirksgericht Tamsweg der Prozess gemacht. "Dort wurde die Einstellung des Verfahrens auf Probezeit vorgeschlagen", erklärte Staatsanwältin Manuela Meinhart. Der drittbeteiligte 17-Jährige kam mit einer Rechtsbelehrung davon. Er blieb bei dem Unfall unverletzt.
Kein Urteil im Ski-Doo-Prozess
Seinen Skiurlaub am 23. Februar in Saalbach (Pinzgau) wird ein 41-jähriger Irländer wohl immer in schmerzlicher Erinnerung behalten: Der Skifahrer wurde an diesem Rosenmontag bei der abendlichen Talfahrt von einer Apres-Skihütte von einem Motorschlitten erfasst und schwer verletzt. Der Lenker, ein 39-jähriger Elektriker, musste sich am Landesgericht Salzburg wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Er beteuerte, von dem Unfall nicht bemerkt zu haben. Der Prozess wurde vertagt.
Gestützt auf eine Krücke betrat das Unfallopfer den Gerichtssaal. Er sei an seiner rechten Körperseite, vom Gesicht bis zum Fuß, schwer verletzt worden und habe einige Operationen hinter sich, schilderte er Einzelrichterin Ilona Mozes. Sein Anwalt forderte 1.000 Euro Teilschmerzensgeld, das der Angeklagte auch zahlen will.
Dass er zum Zeitpunkt des Unfalls 1,78 Promille Alkohol im Blut hatte und danach Fahrerflucht beging, wie Staatsanwalt Marcus Neher ihm vorwarf, stritt der Pinzgauer jedoch ab. "Ich habe einen Gast ins Tal gebracht und den Unfall nicht mitbekommen. Vielleicht deshalb, weil ich über eine Geländekuppe gefahren bin und der Scheinwerfer geradeaus ging. Der Mann könnte sich außerhalb des Lichtkegels befunden haben." Den Alkohol - ein paar Achterl Rot und einige doppelte Vogelbeer-Schnaps - nahm er erst im Tal zu sich, beteuerte er.
Einzelrichterin Ilona Mozes hielt ihm vor, dass er sich nach der Kollision laut einem Zeuge umgedreht und dann wieder Gas gegeben habe. "Nein, umgedreht hab ich mich nicht. Ich habe den Mann auch nicht überfahren, sondern wenn, dann angefahren", entgegnete der Angeklagte. Das Opfer konnte dazu keine Angaben machen. Um herauszufinden, ob der Elektriker die Wahrheit sagt, wurde der Prozess zur Einvernahme von weiteren Zeugen vertagt.
(apa/red)
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