Wende in Debatte um Korruptionsgesetz:
Auch Abgeordnete werden jetzt einbezogen
- Alle Mandatare fallen unter den Begriff "Amtsträger"
- Beschluss mittels Abänderungsantrag im Parlament

Mitten in der Diskussion um das Anti-Korruptionsgesetz haben die Regierungsparteien mit einer überraschend schnellen Einigung zur Frage der Einbeziehung von Abgeordneten in diese Regelung aufgewartet. Alle Mandatare (des Nationalrates, der Landtage, des Europaparlaments, etc.) werden in den Begriff des Amtsträgers mit einbezogen und fallen damit unter die Bestimmungen des neuen Gesetzes. Allerdings wird dabei auf die spezifische Form der Tätigkeit Rücksicht genommen, verkündeten die Klubobleute Josef Cap und Karl-Heinz Kopf vor dem Ministerrat.
Auch der Strafrahmen bleibt gleich. Beschlossen wird das Gesetz wie geplant diese Woche im Parlament. Die Einbeziehung der Abgeordneten wird mittels Abänderungsantrag erfolgen.
Auf SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, der zuvor noch eine Straffreiheit für EU-Mandatare gefordert hatte, angesprochen, meinte Cap, die Justizsprecher seien bei den Verhandlungen über die Regelung eingebunden gewesen.
Die Einbeziehung der Abgeordneten ändert freilich nichts an der zahlreichen Kritik am Gesetz. So bemängelte etwa der Politikwissenschafter Hubert Sickinger Ungenauigkeiten beim Amtsträgerbegriff sowie den Eingrenzungen der Delikte. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner verteidigte das Gesetz aber einmal mehr als gute Lösung. (apa/red)
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