Kohl versorgte Hempel: Doping-Sünder gibt erstmals Weitergabe von Substanzen zu
- Will Hempel drei Ampullen Amth-2 gegeben haben
- Muss jetzt mit weiteren Ermittlungen rechnen

·Rasanter Aufstieg und rasanter Fall
Bernhard Kohl: Vom Bergkönig zum Dopingfall
·Diese Dopingmittel hat Kohl verwendet
GRAFIK: Wirkungen und mögliche Nebenwirkungen
Bernhard Kohl hat erstmals zugegeben, verbotene Doping-Substanzen nicht nur selbst konsumiert, sondern diese auch weitergegeben zu haben. Kohls Rechtsvertreter Manfred Ainedter präzisiert: "Es stimmt, dass Kohl dem Hannes Hempel etwas gegeben hat."
Konkret behauptet Kohl, er habe dem früheren Radprofi und nunmehrigen Triathleten drei Ampullen Amth-2 - in der Wirkung angeblich Testosteron vergleichbar - zu je einem Milliliter überlassen, wobei allerdings derzeit fraglich ist, ob diese Substanz unter das Arzneimittelgesetz oder das Anti-Doping-Gesetz fällt. Die entsprechenden chemischen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Auf Nachfrage der APA im Austrian Research Center (ARC) und von der WADA akkreditierten Labor in Seibersdorf war zu erfahren, dass man derzeit damit beschäftigt sei, der Substanz auf den Grund zu gehen.
"Die Übergabe hat glaublich Anfang 2008 stattgefunden", sagte Kohls Anwalt Ainedter. Falls dies zutrifft, wäre diese nicht nach dem erst im vergangenen August in Kraft getretenen Anti-Doping-Gesetz, sondern allenfalls nach dem Arzneimittelgesetz strafbar. Die Kosten für das Amth-2 will Kohl mit drei insgesamt 300 Euro teuren CERA-Spitzen "gegenverrechnet" haben, die er zuvor von Hempel erhalten habe. Er selbst habe das neue Mittel über seinen früheren Manager Stefan Matschiner kennengelernt.
Wieder vor "Soko Doping"
Die "SoKo Doping" wird Kohl am Montag zu den neuen, von ihm erhobenen Vorwürfen befragen. Die Staatsanwaltschaft Wien dürfte gegen den Ex-Radprofi - sollten sich seine Angaben als inhaltlich zutreffend erweisen - weitere Ermittlungsschritte setzen. Gegen Kohl sind bereits Untersuchungen im Zusammenhang mit einer möglichen Beteiligung am von Matschiner betriebenen Blutdoping im Gang.
Auf die Frage, weshalb Kohl erst jetzt die Weitergabe von dubiosen Substanzen zugebe, erwiderte sein Anwalt: "Das war bisher nie Thema. Er ist nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten." Die nunmehrige Selbstbezichtigung ist für Ainedter "ein weiterer Hinweis, dass Kohl immer die Wahrheit gesagt hat und weiter sagen wird".
Ainedter dementierte kursierende Gerüchte, denen zufolge Kohl auch weitere Sportler aus der Radsport-Szene - womöglich noch in der zweiten Jahreshälfte 2008 - mit Mitteln versorgt haben soll. Sollte Kohl das dessen ungeachtet nachgewiesen werden können, wäre ein derartiges Verhalten jedenfalls nach dem Anti-Doping-Gesetz strafbar. Möglicher Strafrahmen: Bis zu drei Jahre Haft.
(apa/red)
