Deutschland schiebt EU-Reformvertrag Riegel vor: Gericht fordert Nachbesserung
- Ratifizierung erst nach Gesetzesumwandlung möglich
- Rechte des Parlaments sollen gestärkt werden

·Tschechien sieht Agenda als "erfüllt"
Regierungschef zieht Fazit
am Ende des EU-Vorsitzes
Die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages über eine Reform der EU durch Deutschland wird sich verzögern. Das deutsche Verfassungsgericht billigte zwar den Vertrag, verlangte aber eine Stärkung der Rechte des Parlaments. Nachbesserungen des beanstandeten Begleitgesetzes sind laut den Koalitionsparteien noch vor der Bundestagswahl am 27. September geplant.
Vize-Präsident Andreas Voßkuhle sagte bei der Verkündung des Urteils in Karlsruhe: "Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung." Solange dies nicht korrigiert sei, dürfe Bundespräsident Köhler das Ratifizierungsgesetz nicht unterschreiben. Köhler hatte seine Unterschrift mit Rücksicht auf die Karlsruher Entscheidung zurückgestellt.
Sondersitzung des Bundestages
Der deutsche Bundestag wird deshalb Ende August zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um in erster Lesung ein neues Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte des Parlaments in EU-Fragen zu beraten, welches das Bundesverfassungsgericht verlangt hat. Das hat die Regierungskoalition am Dienstag vereinbart. Die Schluss-Abstimmung des neuen Gesetzes sei für den 8. September angesetzt. Für diesen Tag war bereits eine Sondersitzung des Bundestages terminiert.
Nach den Worten des höchsten Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden. Erst dann dürfe die Ratifikationsurkunde zum Vertrag hinterlegt werden.
EU: Keine Verzögerung erwartet
Die bevorstehende schwedische EU-Ratspräsidentschaft erwartet keine Verzögerung bei der Ratifizierung. Sollte der Lissabon-Vertrag in den ausstehenden EU-Ländern allerdings nicht ratifiziert werden, gebe es "keinen Plan B", räumte er ein. Durch das Urteil gerät der Bundestag unter Zeitdruck - der Vertrag soll spätestens Anfang 2010 in Kraft treten. (apa/red)
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