Fischer denkt über Amtsenthebungen nach:
Präsident regt Abwahl aus Staatsämtern an
- Fall Martin Graf als Anlass für den politischen Vorstoß
- Bundespräsident lässt seine Wiederkandidatur offen

·Wahlkampf um die Hofburg via Facebook
Heinz Fischer und Erwin Pröll im Online-Duell
·Wien: "Wir waren verdammt wütend"
Lichterkette: 3.500 Kerzen gegen Rechts
·"Wir sollten als
ein Team auftreten"
Faymann richtet Appell
an die Regierungsparteien
Bundespräsident Fischer hat sich für eine generelle Diskussion über die Abwahl hoher Amtsträger ausgesprochen. "Es lohnt sich überhaupt, einen Blick zu machen auf die unterschiedlichen und teilweise unerklärlichen Regelungen", meinte er in der ORF-"Pressestunde" am Sonntag. Ob er wieder für das Präsidentenamt kandidiert, wollte Fischer weiterhin nicht beantworten.
Konkreter Anlass für den Vorstoß ist die jüngste Debatte um den Dritten Nationalratspräsidenten Graf. Mehrere Politiker - hauptsächlich von den Grünen - hatten aufgrund von Attacken auf den Präsidenten der israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG), Ariel Muzicant, dessen Absetzung verlangt. Fischer wollte Graf zwar weiter nicht persönlich kritisieren, sprach aber erneut von einem antifaschistischen Grundkonsens, der in Österreich gelte.
Eine Absetzung eines Nationalratspräsidenten dürfe nicht im "Schnellschuss" erledigt werden, so Fischers Standpunkt. Man müsse sich das "sorgfältig überlegen", sich Zeit lassen und Verfassungsjuristen beiziehen. Darum plädiert der Bundespräsident für eine "gesamthafte Regelung", die nicht nur für das Präsidium des Nationalrats gelten solle, sondern etwa auch für Bundespräsidenten, Rechnungshofpräsidenten und Volksanwälte.
Bei der Entscheidung über eine Kandidatur für eine zweite Amtszeit ist Fischer weiter gegen einen "Frühstart" und will sich "von niemandem unter Druck setzen lassen". Vor allem spricht sich der Bundespräsident gegen einen vorgezogenen Wahlkampf aus. "Viele in der Bevölkerung wären irritiert."
Fischer begrüßt Karlsruher Entscheidung
Die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum EU-Reformvertrag begrüßt Fischer. In der ORF-"Pressestunde" sprach er von einem "ganz wichtigen Urteil". Für Österreich bedeute es, dass der EU-Vertrag auch in Österreich mit den Grundprinzipien vereinbar sei. Nun müsse man sich darum kümmern, dass die Mitwirkungsrechte des Parlaments ausreichend sind - "wobei wir heute schon stärkere Mitwirkungsrechte haben als in Deutschland".
Das Staatsoberhaupt verwies auch darauf, dass das österreichische Parlament an Begleitgesetzen arbeite, die sicherstellen würden, dass jener kritische Standard, den das deutsche Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, auch hier gelten. Grundsätzlich steht der Bundespräsident weiter voll zum Vertrag von Lissabon und dessen Ratifizierung. Dieser sei das Produkt von Verhandlungen von allen EU-Staaten, das man auch "auf das gewissenhafteste" verfassungsrechtlich geprüft habe.
(apa/red)
Paketfunde in Kanada10:02
Pornostar als Killer?29-jähriger Luka Magnotta soll Bekanntschaft ermordet, zerstückelt und verschickt haben
Caritas-Konferenz13:25
Eine Milliarde hungertSituation ist wegen Dürre und Nahrungsmangel in Afrika am schlimmmsten
