Gemischte Bilanz für den Asylgerichtshof:
Anwalt bemängelt wenig einheitliche Praxis
- Wilfried Embacher: 'Höchstgericht ist das bisher nicht'
- Kritik an der häufigen Novellierung der Gesetzeslage

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Der Asylanwalt Wilfried Embacher hat nach dem ersten Jahr Asylgericht eine "gemischte Bilanz" gezogen. "Ein echtes Höchstgericht ist das Asylgericht bisher nicht geworden, weil die Richter zu unterschiedlich vorgehen. Es gibt gute oder katastrophale Entscheidungen - sowohl inhaltlich als auch verfahrensrechtlich", erklärte Embacher.
Eine einheitliche Rechtsprechung ist nicht möglich, weil wir weit entfernt sind auch von einer einheitlichen Verfahrensführung. Es ist noch mehr dem Zufall überlassen als vorher", so Embacher. Als "Fehlkonstruktion" und "misslungen" bezeichnete er außerdem den Zweiersenat, wonach "Pattsituationen" bei Entscheidungen zu befürchten sind, lautete seine diesbezügliche Kritik.
Der Asylanwalt zeigte sich auch skeptisch, was den Hauptzweck, nämlich die Beschleunigung der Verfahren, betrifft. Zwar würden neue Verfahren sehr schnell erledigt, für die alten Fälle - das Hauptproblem - zeichne sich jedoch keine Lösung ab. "Die ganz alten Probleme liegen weiter herum. Das ist unzumutbar", meinte Embacher. Eine Verbesserung ortet er jedenfalls für jene Betroffenen, die sich selbst vor Gericht vertreten: "Es gibt einen Teil der Richterschaft, der das gut ausfüllt. Die gut arbeitenden Mitglieder tun das auch bei Unvertretenen."
Für das zweite Jahr des Asylgerichtshofs hofft er auf eine "Anpassung an die guten Entscheidungen": "Ich wünsche mir eine zuverlässige Rechtsprechung, dass ich mir nicht an den Kopf greifen muss, wenn ich Entscheidungen lese." Das "ständige" Novellieren der Gesetze mache es jedenfalls nicht gerade einfacher: "Die Diskussion, welche Rechtslage anzuwenden ist, lenkt vom Wesentlichen ab", stellte Embacher fest. Er appelliert außerdem an Betroffene, sich rechtzeitig - spätestens mit dem Bescheid des Bundesasylamts - an die Asylanwälte zu wenden.
(apa/red)
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