Neukunden können Windows 7 downgraden:
Rückstufungsmöglichkeit auf Vista oder XP
- Microsoft: XP-Option wird eineinhalb Jahre bestehen
- Downgrade mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden

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ab sofort als Download
Laut Ankündigung von Microsoft wird für Käufer von neuen Endgeräten mit vorinstalliertem Windows 7 anderthalb Jahre die Möglichkeit für ein Downgrade auf Windows XP bestehen. Downgrades auf Windows Vista werden hingegen keiner zeitlichen Beschränkung unterworfen. Der Konzern reagiert damit auf Bedenken, wonach speziell klein- und mittelbetriebliche Unternehmen mit Problemen bei der Umstellung von XP auf Windows 7 zu rechnen hätten. Downgrades werden für den Kunden mit keinen Zusatzkosten verbunden sein, es soll auch weltweit dieselbe Regelung gelten.
Downgrades von Windows 7 Professional und Windows 7 Ultimate (OEM-Lizenz) zu Windows Vista werden zeitlich unlimitiert möglich sein. Zurückstufungen von diesen beiden Varianten auf die Vista-Vorgängerversion Windows XP werden bei Geräten, die in den nächsten 18 Monaten gekauft werden, möglich. Downgrades auf Windows Vista scheinen aufgrund der missglückten Markteinführung des Produkts 2005 unwahrscheinlich. Windows XP wird jedoch noch von vielen Unternehmen sowie in bestimmten Marktnischen wie etwa dem Betrieb von Audioworkstations weiterhin geschätzt. Der Software-Konzern aus Redmond hatte daher angekündigt, für Windows XP bis 2014 Support- und Instandhaltungsservices anbieten zu wollen.
"Für Business-Kunden wurde in Windows 7 ein XP-Mode vorgesehen, um eventuell vorhandene und bewährte Applikationen weiter laufen lassen zu können", so Koczera weiter. Diese in Windows 7 integrierte XP-Emulation soll insbesondere Unternehmen den Weiterbetrieb von älterer Software - etwa von etablierten Buchhaltungssystemen - ermöglichen. Dafür wird zwar ein Arbeitsspeicher von mindestens zwei Gigabyte RAM pro PC nötig sein. Angesichts der Hardware-Architektur von Neugeräten sollte dies jedoch kein übermäßiges Problem darstellen. Den Kunden werde für Downgrades auf XP eine 18-monatige Frist und nicht wie von anderen Medien berichtet von nur sechs Monaten zugestanden, um den Konsumenten eine ernsthafte Wahlmöglichkeit anzubieten.
(apa/red)
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