Westenthaler ist nun offiziell vorbestraft:
Gericht bestätigt Urteil in der Prügel-Affäre
- Strafe leicht reduziert - Politiker ortet "Justizskandal"
- Westenthaler kündigt Gang zum OGH und EuGH an
Knie-Affäre: Westenthaler droht schon nächste Strafe

Peter Westenthaler gilt ab sofort als gerichtlich vorbestraft. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat den im vergangenen Juli über den ehemaligen BZÖ-Obmann verhängten Schuldspruch wegen falscher Zeugenaussage bestätigt. Die Strafe wurde im Justizpalast von neun auf sechs Monate bedingt reduziert. ÖVP-Sicherheitsprecher Günter Kössl legte daraufhin Westenthaler nahe, seine Funktion als Sicherheitssprecher seiner Partei aufzugeben, da ein rechtskräftig verurteilter Abgeordneter "völlig unglaubwürdig und ein Hohn für den Rechtsstaat" sei.
Für das Berufungsgericht bestand kein Zweifel, dass Westenthaler im Zuge der gerichtlichen Aufarbeitung der sogenannten orangen Prügel-Affäre (der Pressesprecher der ehemaligen Justizministerin Karin Gastinger war auf Geheiß Westenthalers mehr als unsanft aus einem Lokal befördert worden, Anm.) im Zeugenstand die Unwahrheit gesagt hatte. Westenthaler habe seine unrichtige Darstellung "vorsätzlich getätigt", betonte die vorsitzende Richterin Brigitte Kunst.
Erstgericht "etwas zu streng"
Bei der Strafbemessung sei das Erstgericht allerdings "etwas zu streng" gewesen, bemerkte Kunst. Unter Berücksichtigung von Westenthalers bisherigem ordentlichen Lebenswandel und der Schwere seiner Schuld erscheine eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten angemessen.
Eine weitere Strafminderung oder gar die von Verteidiger Josef Wegrostek erwünschte Umwandlung in eine Geldstrafe lehnte der Senat aus generalpräventiven Gründen ab. Das Gericht wolle "negative Beispielfolgen in der Bevölkerung hintanhalten" und "präsumtive Täter" vor falschen Aussagen abhalten, sagte Kunst.
Gang zu OGH und EuGH
Westenthaler verbuchte die Strafsenkung als "Teilerfolg", kündigte aber noch im Justizpalast an, das Urteil bekämpfen zu wollen: "Wir werden den OGH anrufen (ein innerstaatlicher Instanzenzug zum Obersten Gerichtshof ist in dieser Sache allerdings ausgeschlossen, da es sich beim Verfahren gegen Westenthaler um eine Einzelrichtersache gehandelt hatte, Anm.) und zum Europäischen Gerichtshof gehen."
Das Berufungsverfahren selbst bezeichnete Westenthaler als "justizielle Farce." Das Urteil sei seit Tagen schriftlich vorbereitet gewesen und nur mehr verlesen worden. Diese Verlesung habe längere Zeit in Anspruch genommen als die Urteilsberatung, was Westenthaler "ganz offensichtlich einen Justizskandal" nannte.
Nächster Gang vor den Kadi droht
Möglicherweise muss Westenthaler bald ein weiteres Mal vor den Kadi. Ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien in der sogenannte Knie-Affäre liegt bereits im Justizministerium: Westenthaler soll nach dem Besuch eines Fußballmatches während der letztjährigen Europameisterschaft beim Ausparken mit einem Polizisten aneinandergeraten sein und den Beamten schließlich angefahren und am Knie verletzt haben. Für Westenthaler, gegen den wegen Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt ermittelt wurde, gilt diesbezüglich die Unschuldsvermutung.
(apa/red)
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