Mittwoch, 17. Juni 2009

"Gratis"-Kindergartenjahr auf dem Weg: Ablehnung im Parlament nur von der FPÖ

  • Kindergarten-Besuch keine freiwillige Sache mehr
  • Ausnahmen: Entgelte können eingehoben werden

Der Besuch des Kindergartens ist künftig keine freiwillige Sache mehr. Der Nationalrat eine Bund/Länder-Vereinbarung gebilligt, die eine Verpflichtung für Eltern vorsieht, ihre Kinder mindestens ein Jahr in den Kindergarten zu schicken. Zustimmung kam von der Koalition sowie von BZÖ und Grünen, auch wenn die BZÖ-Mandatarin Martina Schenk die Bundeszuschüsse für das Projekt nicht befristen wollte und die Grün-Mandatarin Daniela Musiol mehr Geld für die Qualifizierung von Kindergärtnerinnen befürworten würde. Die freiheitliche Abgeordnete Carmen Gartelgruber hätte eine Vorschule für sinnvoller gehalten, zusätzlich bezweifelt man bei der FPÖ die Sinnhaftigkeit einer Verpflichtung, die auch noch mit Sanktionen versehen sei.

Die beschlossene 15a-Vereinbarung sieht vor, dass sich die Länder verpflichten, ab dem Kindergartenjahr 2009/10 für Fünfjährige kostenlose halbtägige Kindergartenplätze im Ausmaß von 20 Wochenstunden zur Verfügung zu stellen. Spätestens ein Jahr darauf soll die Pflicht zum Kindergartenbesuch im letzten Jahr vor Schuleintritt wirksam werden.

Insgesamt müssen die Kinder mindestens vier Tage über gesamt 16 Stunden die Betreuung in Anspruch nehmen. Zur Deckung der entstehenden Mehrkosten überweist der Bund den Ländern in den kommenden Jahren bis 2013 "Zweckzuschüsse" von jeweils 70 Mio. Euro pro Jahr. Kostenlos ist das letzte Kindergartenjahr ab diesem Herbst in allen neun Ländern. Verpflichtend ist es vorerst nur in Kärnten, Nieder- und Oberösterreich. Die anderen Länder ziehen im kommenden Jahr nach.

Absolut gratis ist der Kindergarten freilich auch nach dieser Einigung nicht. Denn für Mahlzeiten sowie für die Teilnahme an Spezialangeboten wie Sportübungen, Fremdsprachen- oder Musikunterricht können weiterhin Entgelte eingehoben werden. Strafen, die Eltern zahlen müssen, wenn sie das Kind nicht in die Betreuungsstätte schicken, sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

(apa/red)

17.6.2009 20:40