ÖBB auf Schiene und Sanktus für Unigesetz: Ministerrat stemmte Mammutprogramm
- Eisenbahnstrukturgesetz von 2003 wurde korrigiert
- Staatshaftungen für Unternehmenskredite abgesegnet
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Diskussion um Vetorecht und Kollektivverträge
·Kein Asylstatus mehr
für Balkan-Flüchtlinge
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·Nur Causa Graf störte
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Mammutprogramm im Ministerrat: Von der Unigesetz-Novelle über Asylanträge aus dem Balkan, ÖBB-Strukturen und Kredithaftungen für Unternehmen. - Die Bundesregierung stemmte eine gewaltige Tagesagenda.
Die von Wissenschaftsminister Johannes Hahn vorgelegte Novelle zum Universitätsgesetz (UG) hat den Ministerrat passiert und könnte damit noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden. Mit der UG-Novelle ist für Hahn garantiert, dass die Finanzierung der Universitäten wie geplant sicher gestellt werden kann. Ebenfalls vom Ministerrat beschlossen wurde die von Unterrichtsministerin Claudia Schmied gewünschte Protokollanmerkung, in der sich beide Regierungspartner zur teilzentralen Matura bekennen.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP) ist wie erwartet nicht in den Ministerrat eingebracht worden. Die Verhandlungen zwischen Umweltminister Niki Berlakovich und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (beide V) haben kein Ergebnis gebracht. Gescheitert ist die Einigung vor allem an der Festschreibung der Versorgungssicherheit als öffentliches Interesse.
Korrektur der ÖBB-Reform
Die 2003 noch unter der Regierung Schüssel durchgesetzte ÖBB-Reform wird korrigiert. Eine entsprechende Novelle des Eisenbahnstrukturgesetzes hat den Ministerrat passiert. Kern der Novelle ist die Zusammenlegung der beiden Infrastrukturgesellschaften für Bau und Betrieb und die Auflösung der DienstleistungsgmbH. Künftig werden unter der ÖBB-Holding AG künftig nur noch drei und nicht wie bisher fünf Aktiengesellschaften (Personenverkehr, Güterverkehr/Rail Cargo und Infrastruktur) angesiedelt sein.
Asylanträge aus dem Kosovo
Flüchtlinge aus dem Kosovo haben in Zukunft praktisch keine Chancen mehr, Asyl in Österreich zu erhalten. Die Bundesregierung beschloss die Staaten des ehemaligen Jugoslawien zu sicheren Drittländern zu erklären. Bisher fielen unter diesen Passus im Wesentlichen die EU-Länder, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein. Jetzt kommen Serbien, Montenegro, Kroatien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und der Kosovo dazu.
Unternehmenskredite
Die geplanten Staatshaftungen für Unternehmenskredite wurden auf den Weg gebracht. Das "Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz" bringt für Firmen über 250 Mitarbeitern einen staatlichen Haftungsrahmen von bis zu 300 Mio. Euro. Bundeskanzler Werner Faymann räumte zwar ein, dass die Regierung damit ein gewisses Ausfallsrisiko in Kauf nehme. Er versicherte allerdings, dass Unternehmen nur dann Unterstützung vom Staat erhalten werden, wenn sie gesund seien und volle Auftragsbücher hätten.
(apa/red)
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