Samstag, 27. Juni 2009

15 Jahre Haft für Mord an Freund: Mann streckte Kumpanen mit 2 Schüssen nieder

  • Angeblich bat der Tote den Täter vorher um den Mord
  • Angeklagter vor Gericht: "Ich hab' ihm nur geholfen"

Wegen Mordes ist ein 36-Jähriger am Landesgericht Korneuburg - nicht rechtskräftig - zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Laut Anklage hatte er im Oktober 2008 einen Freund (38) in Bad Pirawarth auf dessen Verlangen durch zwei Schüsse in Brust und Kopf getötet.

Der Mann gab eingangs mit tränenerstickter Stimme zu, geschossen zu haben, bekannte sich aber nicht des Mordes schuldig: "Ich hab' ihm nur geholfen", schluchzte er. Sein Verfahrenshelfer plädierte auf Tötung auf Verlangen.

Die Anklage lautete weiters auf Versicherungsmissbrauch und unbefugten Waffenbesitz. Das spätere Opfer, ein Trafikant, litt an einer chronischen Darmerkrankung und hatte laut dem Staatsanwalt wegen Spielsucht rund 220.000 Euro Schulden. Nach einem Raubüberfall auf sein Geschäft löste er im September 08 einen Waffenschein und erwarb eine Glock, durch die er dann starb.

Geld & Geschenke für Mord
Bei einem Treffen im Oktober 2008 erzählte der 38-Jährige dem Beschuldigten, er habe nur mehr kurz zu leben, finanzielle Probleme und daher Selbstmordabsichten, könne den Suizid aber wegen einer Klausel in der - für seine Familie gedachten - Lebensversicherung nicht selbst umsetzen. Daher bat er den damals 35-Jährigen, ihn zu erschießen, und versprach ihm dafür u.a. seine zwei Pkw, Schmuck, Handy, Bargeld und etliche Stangen Zigaretten.

Am folgenden Tag fuhren beide nach Bad Pirawarth, wo der Angeklagte dann mit der Waffe des 38-Jährigen die zwei Schüsse abgab und wegfuhr. Dem Sterbenden gelang es noch, sich in seinen Wagen zu schleppen und wegzufahren. Nach 150 Metern blieb das Auto im Weingarten hängen - der 38-Jährige wurde später von einem Winzer rund 20 Meter vom Pkw entfernt tot aufgefunden. Mit einem Kopfschuss noch derart zielgerichtet zu handeln sei sehr selten, meinte Gerichtsmediziner Christian Reiter, dem in seiner Laufbahn bisher ein einziger derartiger Fall bekannt war.

Familie bemerkte nichts
Der heutigen Version des Beschuldigten, er hätte ursprünglich nur nach dem Selbstmord seines Freundes für das Verschwinden der Waffe sorgen sollen, hielt die Richterin anderslautende Aussagen vor Polizei und Haftrichter entgegen. Die als Zeugen geladene Ehefrau und Tochter des Toten hatten erklärt, zuvor keinerlei Wesensänderung oder Depression oder Selbstmordabsichten bei dem 38-Jährigen bemerkt zu haben. Auch gesundheitlich sei es ihm nicht schlecht gegangen.

(apa/red)

27.6.2009 08:31