Soll sich doch der VfGH um ihn kümmern:
Neuer Vorschlag der ÖVP in der Causa Graf
- Zwei-Drittel-Mehrheit für Anklage bei Gericht nötig
- Grüne und BZÖ lehnen Vorschlag der ÖVP aber ab

Die Debatte um eine Möglichkeit, den unter Beschuss geratenen Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf abzuwählen, hat sich fortgesetzt. Grund dafür war ein neuer Vorschlag der ÖVP, wonach der Nationalrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine Anklage beim Verfassungsgerichtshof beschließen können soll, wenn ein Nationalratspräsident die Verfassung verletzt.
Von BZÖ und Grünen wird dies abgelehnt, letztere beharren auf ihrem eigenen "Abwahlantrag" im Nationalrat. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer zeigte sich über den ÖVP-Vorschlag erfreut, auch Graf selbst unterstützt ihn.
ÖVP-Klubobmann Kopf stellte die Idee am Sonntagabend in der ORF-Diskussion "Im Zentrum" vor. Im Falle Grafs würde aber auch das wohl keine Abwahl bedeuten, schränkte Kopf ein, weil keine Verletzung der Bundesverfassung gegeben sei. Eine freie Abwahl eines Präsidenten durch den Nationalrat lehnte er weiterhin ab. SPÖ-Klubobmann Cap kündigte an, dass man sich den Vorschlag sehr genau ansehen werde, verwies aber auch auf die Forderung der SPÖ, wonach ein Nationalratspräsident mit Zwei-Drittel-Mehrheit abwählbar sein sollte.
Ablehnung von Grünen & BZÖ
Dies ist auch der Wunsch der Grünen, die einen entsprechenden Antrag eingebracht haben, der am Dienstag im Plenum in erster Lesung diskutiert wird. Die Grüne Bundessprecherin Glawischnig erwartet sich davon, dass sich alle Parteien "klar deklarieren". Im ÖVP-Vorschlag ortete sie einen "Ablenkungsversuch", die Idee gehe "völlig am Problem vorbei". Auch das BZÖ äußerte sich ablehnend zum ÖVP-Vorschlag. BZÖ-Klubobmann Josef Bucher bezeichnete diesen als "nicht unterstützungswürdig".
Prammer über Vorschlag erfreut
Positive Signale zur Idee kamen hingegen von Nationalratspräsidentin Prammer. Sie sei grundsätzlich erfreut, denn immerhin gebe es nun Bewegung auf ÖVP-Seite, hieß es aus ihrem Büro. Sie werde sich den Vorschlag "gerne ansehen".
Auch für den Verfassungsgerichtshof wäre der ÖVP-Vorschlag "prinzipiell vorstellbar".
(apa/red)
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