Dienstag, 9. Juni 2009

Zwei Haftstrafen nach Konkurs von Santner:
Geschäftsführer zu 15 Monaten verurteilt

  • Beschuldigten Schädigung der Gläubiger angelastet
  • Angeklagte bestätigen Schaden von zehn Mio. Euro

Zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten sind am Salzburger Landesgericht die beiden Geschäftsführer der im Jänner 2006 mit 12,3 Millionen Euro Passiva in den Konkurs geschlitterten Holzfirma Santner im Lungau nicht rechtskräftig verurteilt worden. Die beiden Beschuldigten hatten sich zum Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Gläubiger um zehn Millionen Euro geschädigt zu haben, schuldig bekannt. Der Verteidiger und der Staatsanwalt erbaten drei Tage Bedenkzeit.

Nur zehn Minuten dauerte der Strafprozess, dann verkündete Einzelrichterin Gabriele Staindl bereits den Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen. Dieses Delikt ist mit einer Strafe von bis zu zwei Jahren bedroht. Mildernd wertete sie die Unbescholtenheit der Angeklagten, erschwerend den hohen Schaden und den langen Zeitrahmen.

Der Konkurs der Santner Holzindustrie Gmbh hat im Lungau viel Aufsehen erregt. Den damaligen Geschäftsführern wurde angelastet, sie hätten das Unternehmen weitergeführt, obwohl es nicht mehr zahlungsfähig war. Ihr Verteidiger ersuchte um ein mildes Urteil. "Sie waren bemüht, das Produkt bestmöglich auf den Markt zu bringen". Was aufgrund des Firmengeflechtes jedoch gescheitert sei.

Die Angeklagten sagten heute nur einen Satz: "Ja, die Vorwürfe stimmen". Mehr war nicht zu hören. Sie seien verheiratet, hätten minderjährige Kinder, kein Vermögen und lebten von Gelegenheitsjobs, wie sie der Richterin erklärten. Das Unternehmen mit den 30 Mitarbeitern hat Binder Holz mit Stammsitz im Tiroler Fügen übernommen.
(apa/red)

9.6.2009 14:45