Dienstag, 9. Juni 2009

Höhere 'Arbeitslose' oder mehr Kurzarbeit?
Regierung und Industrie verhandeln heute

  • Kurzarbeit könnte auf 24 Monate ausgedehnt werden
  • Arbeitnehmer wollen Erhöhung des Arbeitslosengelds

Das Thema Kurzarbeit beschäftigt wieder einmal die Politik. Im Wirtschaftsministerium befasst sich eine Task Force mit einer möglichen Ausdehung des gesetzlichen Rahmens. Teilnehmer sind Wirtschaftsminister Mitterlehner, Sozialminister Hundstorfer, Sozialpartner, Wifo- und AMS-Experten sowie Vertreter der besonders betroffenen Industriebetriebe voestalpine, Magna, KTM und Miba.

Trotz explodierender Arbeitslosigkeit ist das von Hundstorfer für Sommer angekündigte Arbeitsmarktpaket II noch immer nicht fix. Knackpunkt ist die geplante Erhöhung des Arbeitslosengeldes, der der Finanzminister zustimmen muss. Denn nur dann wollen die Arbeitnehmervertreter einer Verbilligung der Kurzarbeit für die Unternehmen zustimmen.

Die Kurzarbeit soll von möglichen 18 Monaten auf 24 Monate verlängert werden. Darüber hinaus wollen die Unternehmen die Behaltefrist loswerden und wünschen sich eine Anhebung der Kurzarbeitsbeihilfe durch das Arbeitsmarktservice (AMS) und eine Übernahmen der Sozialversicherungsbeiträge durch die öffentliche Hand.

Arbeitnehmer fordern mehr Arbeitslosengeld
Die Arbeitnehmer sind durchaus gesprächsbereit, sie fordern allerdings eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes über eine Valorisierung der Bemessungsgrundlage. Dies "hängt derzeit bei Finanzminister Pröll" so aus Verhandlerkreisen. Die Kosten dafür dürften dem Vernehmen nach bei zehn bis 50 Millionen Euro liegen.

Dorn im Auge ist den österreichischen Unternehmen die Behaltefrist nach einer Kurzarbeitsperiode, die bis zu vier Monate dauern kann. Dies sei aber kein Korsett und könne, wenn es an die Existenz eines Unternehmen gehe, aufgehoben werden, kontern die Arbeitnehmer.

Kurzarbeit wurde in Österreich erst im vergangenen Februar auf 18 Monate - bei Vorliegen besonderer Umstände auch länger - ausgeweitet. Von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer müssen für die entfallenen Dienstzeiten eine Unterstützung zumindest in der Höhe jenes Anteiles des Arbeitslosengeldes erhalten, der der Verringerung der Normalarbeitszeit entspricht. Diesen Ausgleich zahlt das AMS, zusätzliche Hilfen durch das Unternehmen sind möglich.
(apa/red)

9.6.2009 22:30