Big brother ist watching you: Neue Video- überwachung erntet im Vorfeld viel Kritik
- Einwände des Datenschutzrates im Bundeskanzleramt
- Gesetzesnovelle befindet sich derzeit in Begutachtung

Kritik an der geplanten Neuregelung der Videoüberwachung kommt von Hans Zeger, Mitglied des Datenschutzrates im Bundeskanzleramt und Obmann der "Arge Daten". "Man sollte ganz klar die Voraussetzungen, wann so eine Videoüberwachung möglich ist, definieren und auf jeden Fall bei jeder Videoüberwachung eine Befristung vorsehen", ist Zeger überzeugt.
Nach der derzeit in Begutachtung befindlichen Novelle zum Datenschutzgesetz soll es zwar weiterhin keine Meldepflicht im rein persönlichen Bereich geben, ansonsten sollen Videoüberwachungen aber grundsätzlich der Vorabkontrolle durch die Datenschutzkommission (DSK) unterliegen. Für Zeger ist diese Regelung unzureichend, erklärte er im Ö1-"Morgenjournal".
"Es ist nicht einzusehen, dass nur weil irgendwann irgendwo die Möglichkeit eines Diebstahls war, man dann über Jahrzehnte hin einen Standort, einen Betrieb oder irgendein öffentliches Gebäude deshalb videoüberwacht", meinte Zeger. Außerdem kritisiert er, dass der betriebliche Datenschutzbeauftragte aus dem Entwurf wieder gestrichen wurde.
(apa/red)
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