Fremdenrechtsnovelle verfassungswidrig? Fekter wehrt sich gegen massive Kritik
- Entwurf sei "verfassungskonform ausgestaltet"
- Widerstand gegen Schubhaftzentrum in Leoben
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·Maria Fekter macht wieder den Hardliner
Asyl-Pläne: Ministerin
will schneller abschieben
·Österreich ist ein
Einwanderungsland
Nur in vier EU-Ländern
gibt es mehr Asylanten
·Heuer steigt Zahl der Asylanträge massiv an
Anerkennungsraten gehen allerdings zurück
Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer hält Teile der Fremdenrechtsnovelle von Innenministerin Fekter für verfassungswidrig. Besonders kritisiert er das Vorhaben, bei straffällig gewordenen Asylwerbern ein beschleunigtes Verfahren zur Ausweisung einleiten zu können, sobald der Staatsanwalt nur Anklage erhoben hat. "Das ist mit der Genfer Flüchtlingskonvention nicht im Einklang", so Mayer zur APA.
Mayers Kollegen Bernd-Christian Funk und Theo Öhlinger wollen mit einer Bewertung der Novelle warten, bis der entsprechende Text im Detail vorliegt. Bis jetzt erkenne er aber schon "einige Punkte, die nachdenklich stimmen", meinte Funk zur APA.
Kritik am Entwurf von Fekter kam auch von Asylanwalt Wilfried Embacher. Er erwartet sich dadurch "wenig Wirkung". Als "nicht brauchbar" bezeichnete das Kuratorium für ein kinderfreundliches Österreich Röntgenuntersuchungen zur Altersbestimmung. Und für Caritas-Generalsekretär Stefan Wallner sieht die geplante Novelle aus "wie ein Beschäftigungsprojekt für die Höchstgerichte".
"Offener Brief" von Fekter
Innenministerin Fekter hat die Kritik zurückgewiesen. In einem "Offenen Brief" betonte Fekter, dass ihr Entwurf "verfassungskonform ausgestaltet" sei und die Unschuldsvermutung nicht antaste. "Es widerspricht meiner rechtsstaatlichen Überzeugung, wenn in unserem Land die Unschuldsvermutung eingeschränkt würde", stellte die Ministerin klar.
Widerstand gegen Schubhaftzentrum in Leoben
Der Widerstand gegen das von Innenministerin Fekter in Leoben geplante Schubhaftzentrum hält unterdessen trotz der dadurch etwa 200 neu geschaffenen Arbeitsplätze an. Bürgermeister Matthias Konrad verwies auf ein Gutachten der Universität Graz, das den Bau des Zentrums auf Wohngebiet für rechtswidrig hält. "Leoben darf nicht Traiskirchen werden," so der Ortschef.
Fekter hatte abermals Leoben als Wunschstandort für das Schubhaftzentrum genannt. Konrad meinte, dass die Ministerin zwar darauf beharren, es aber nicht umsetzen könne. Laut dem Gutachten dürfe "solch eine Institution nicht auf dem dort ausgewiesenen Wohngebiet errichtet werden", erklärte Konrad. Für ihn sei der Bau "vom Tisch". Die prognostizierten 200 Arbeitsplätze würde die Stadt zwar gerne nehmen, "aber sie wären nicht rechtens". Allein durch das neue Einkaufszentrum seien zuletzt 460 neue Arbeitsplätze geschaffen worden, so der Ortschef.
(apa/red)
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