Nach 17 Jahren wieder frei: Für Helmut
Frodl öffnen sich heute die Gefängnistore
- Ex-ORF-Moderator bald Doktor der Theologie
- Freilassung mit mehreren Auflagen verbunden

Für Ex-ORF-Moderator Helmut Frodl öffnen sich heute nach 17 Jahren Haft die Gefängnistore. Der heute 51-Jährige, der während der Haft Theologie studiert hat, war 1993 wegen Mordes an einem Wiener Tonstudio-Besitzer zu lebenslanger Haft verurteilt worden und verbüßte seither seine Strafe in der Justizanstalt Garsten in Oberösterreich. Sein Anwalt Nikolaus Lehner bezeichnet Frodl als "geläutert" und macht sich keine Sorgen um dessen Zukunft.
Frodl kann sich nach seiner Freilassung voll und ganz seiner theologischen Dissertation widmen. Für Lehner, der Frodl über die gesamten 17 Jahre seiner Haft begleitet hat, steht fest, dass sein Klient keine Probleme haben werde, in seiner neu gewonnenen Freiheit Fuß zu fassen.
Psychiatrisches Gutachten ausschlaggebend
Ausschlaggebend für die Entscheidung, Frodl nach fast 17 Jahren Haft bedingt zu entlassen, waren mehrere positive Expertisen, vor allem das im heurigen Jänner erstellte psychiatrische Gutachten sowie ein forensisch-psychologisches vom Dezember 2008. Der Leiter der Justizanstalt Garsten, Norbert Minkendorfer, und die Staatsanwaltschaft Steyr stimmten schließlich der bedingten Entlassung zu.
Freilassung mit Auflagen
Dem ehemaligen Moderator einer ORF-Jugendsendung, der später als Produzent und Regisseur tätig war, wurden mehrere Weisungen erteilt: Er muss sich eine Wohnung suchen, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen sowie seine Psychotherapie, die er bereits in der Haft begonnen hat, fortsetzen. Das Gericht ordnete außerdem Bewährungshilfe und eine Probezeit von zehn Jahren an.
Frodl hatte im Mai 1992 mit Hilfe seines Steuerberaters einen Tonstudiobesitzer nach Budapest gelockt, betäubt, erschossen und die Leiche mit einem elektrischen Fuchsschwanz in 17 Teile zersägt. Die Leichenteile wurden in mehreren Müllcontainern abgelegt. Frodls damaliger Komplize wurde bereits im Vorjahr vorzeitig bedingt entlassen.
(apa/red)
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