Dienstag, 9. Juni 2009

Arbeitsmarktschotten bleiben vorerst dicht:
EU-Kommission billigt lange Übergangsfrist

  • "Schutzklausel" wurde um zwei Jahre verlängert
  • Hundstorfer: "Das ist ein schöner Tag für Österreich"

Die von Österreich bereits beschlossene zweijährige Verlängerung der Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit bis Ende April 2011 ist in Luxemburg von der EU-Kommission gebilligt worden. Die Regierung hatte im Februar eine Verlängerung der Arbeitnehmerfreizügigkeit um zwei Jahre beschlossen. Neben Österreich verlängerte nur Deutschland die Übergangsfristen für zwei Jahre.

Die eingeschränkte Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus Mittel-und Osteuropa war ein Teil der EU-Beitrittsverträge. Danach durften die 15 "alten" EU-Mitglieder von 2004 an ihre Arbeitsmärkte für Mitarbeiter aus dem Osten in drei Etappen von insgesamt sieben Jahren einschränken. Diesen "Schutz" verhandelten sich neben Österreich und Deutschland noch Belgien und Dänemark aus. Die beiden letzteren Länder hatten ihre Restriktionen gegenüber Arbeitnehmern aus den "neuen" EU-Staaten im April aufgegeben.

Für Österreich endete die "Schutzklausel" am 30. April dieses Jahres, wurde aber wegen "schwerwiegender Probleme" für nationale Arbeitsmärkte um zwei Jahre verlängert. Die EU-Kommission hatte dies als sachlich nicht gerechtfertigt kritisiert.

"Das ist ein schöner Tag für Österreich", begrüßte Sozialminister Hundstorfer die Billigung der Verlängerung der Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit durch den EU-Ministerrat. "EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla habe die Verlängerung bis Ende April 2011 akzeptiert. Der österreichische Standpunkt hat sich durchgesetzt", sagte Hundstorfer. (apa/red)

9.6.2009 08:52