Verfügung gegen Stadler: Ausgerechnet
"der Volksanwalt" muss sich Gericht beugen
- Wahlplakate: Missbrauch und Irreführung der Bürger
- Bereits hängende Plakate werden nicht abgenommen
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·EU-Wahlplakate sind eine Klasse für sich ...
... wenn man sie mit ein bisschen Humor nimmt
·Spitzenkandidaten
im profil.at-Wordrap
Über die EU als Käse und die Gurke als Metapher
Nun also doch: Ewald Stadler, BZÖ-Spitzenkandidat für die EU-Wahl, darf sich ab sofort nicht mehr als Volksanwalt bezeichnen. Dies geht aus einer ihm zugestellten Einstweiligen Verfügung des Gerichtes hervor, berichtete die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Gertrude Brinek in einer Pressekonferenz.
Demnach ist es Stadler ab sofort untersagt, den Begriff Volksanwalt zu verwenden insbesondere mit der Wortfolge "Post an den Volksanwalt" beziehungsweise "Post vom Volksanwalt". Stadler, der von 2001 bis 2006 Volksanwalt war, hatte in Plakaten und Inseraten sich selbst als Volksanwalt bezeichnet und die Bürger aufgefordert sich mit Problemen an ihn zu wenden. Die Volksanwaltschaft sieht darin einen Missbrauch und eine Irreführung der Bürger und hat deshalb über die Finanzprokuratur geklagt.
Geldstrafe bei Nichtbefolgung
Wie Brinek erläuterte, bedeutet diese einstweilige Verfügung, dass Stadler zwar keine neuen Inserate mit dem Begriff Volksanwalt schalten und auch keine neuen Plakate affichieren dürfe, bereits hängende Plakate müsse er aber nicht abnehmen lassen. Für den Fall, dass sich Stadler nicht daran halten sollte, würde sich die Finanzprokuratur mit der Vollstreckung beschäftigen. Möglich wären in diesem Fall auch Geldstrafen, meinte Brinek. Ihr Kollege Peter Kostelka betonte, dass es der Volksanwaltschaft nicht um einen Eingriff in den Wahlkampf gehe, sondern man wolle eine parteipolitische Vereinnahmung der Volksanwaltschaft verhindern.
Stadler selbst wusste noch nichts von einer Einstweiligen Verfügung. Eine solche sei ihm noch nicht zugestellt worden.
(apa/red)
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