EU plant Zwei-Jahres-Garantie auf Games:
Spieleentwickler sehen die Branche bedroht
- Verband: Schränkt kreatives Potenzial drastisch ein
- Führt Qualitätssicherung zu Games-Preisanstieg?

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Die Pläne der EU-Kommission zur Stärkung der Verbraucherrechte im Internet stoßen bei der Computer- und Videospielebranche auf heftige Gegenwehr. Im Zentrum der Aufregung steht dabei vor allem die von den beiden Kommissarinnen Viviane Reding und Meglena Kuneva geforderte Änderung der EU-Verkaufs- und Garantie-Direktive. Diese soll künftig auch auf Spielesoftware erweitert werden, was bedeuten würde, dass Game-Produkte in Zukunft mit einer Herstellergarantie von mindestens zwei Jahren in den Handel kommen würden. Bisher gilt diese Regelung laut EU-Vorgabe lediglich für "greifbare, bewegliche Konsumgüter".
Wie Richard Wilson, Vorsitzender des britischen Spieleentwicklerverbandes Tiga, gegenüber BBC News erklärt, würden derartige EU-Pläne eine Gefahr für die Zukunft der Spieleentwicklung darstellen. Mit ihrer Umsetzung entstehe eine zusätzliche Last für Entwicklerteams, die jegliches kreative Potenzial drastisch einschränken würde, so die Befürchtung Wilsons.
"Ideen im keim erstickt"
"Konsumenten brauchen hochqualitative Produkte, das ist nur verständlich. Wenn die Gesetzgebung aber zu schwerfällig ist, könnten Publisher und Entwickler äußerst vorsichtig werden und nur mehr solche Software veröffentlichen, die sich bereits bewährt hat. Neue kreative Ideen würden dann schon im Keim erstickt", erläutert Wilson. Diesen Aspekt müsse die EU bei der Neuregelung der Verbraucherrechte unbedingt bedenken.
"In diesem Zusammenhang muss sehr behutsam vorgegangen werden. Was wir brauchen, ist ein Gleichgewicht zwischen Konsumenten und Entwicklern, das sicherstellt, dass neue Ideen nicht unterdrückt werden", betont Wilson. Gerade bei neuen Spielkonzepten ließe es sich nämlich nur schwer vermeiden, dass sich hin und wieder kleinere Fehler im Endprodukt einschleichen würden, für die ein Game-Studio dann unter dem erweiterten EU-Verbraucherrecht haften müsse. "Die Entwicklung von Spielen braucht Jahre. Um sicherzustellen, dass ein Titel bei seinem Erscheinen auch richtig funktioniert, müssen Softwareteams oft sogar Technologien in Betracht ziehen, die gegenwärtig noch gar nicht existieren", gibt Wilson zu bedenken.
Preisanstieg für den Endkunden?
"Aufgrund der langen Entwicklungszeiten und der damit verbundenen Komplexität von Unterhaltungssoftware werden sich Fehler, sogenannte Bugs, niemals ganz verhindern lassen", stellt Michael Putz, Geschäftsführer der Grazer Spieleschmied Bongfish, fest. Der Spieleentwickler stimmt mit der Tiga-Kritik aus Großbritannien zumindest prinzipiell überein. "Auf jeden Fall werden mit Umsetzung der EU-Pläne die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Spieleentwickler in Europa komplizierter. Ob sich das negativ auf neue Spielkonzepte bzw. die Kreativität auswirken wird, kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen", meint Putz. Vorstellbar sei aber eine andere Konsequenz des EU-Entwurfs. "Werden diese Pläne umgesetzt, könnten erhöhte Qualitätssicherungskosten für die Spielestudios entstehen, die wiederum zu einem Preisanstieg für den Endkunden führen würden", so Putz.
Dass der von den EU-Kommissarinnen Reding und Kuneva eingebrachte Änderungsantrag in seiner aktuellen Form nicht funktionieren kann, bestätigt auch die Business Software Alliance (BSA), ein internationaler Interessenverband von Softwareanbietern zu dem unter anderem Microsoft und Apple gehören. "Digitaler Content ist kein greifbares Gut und sollte daher auch nicht den gleichen Haftungsbestimmungen unterstellt werden, wie Toaster oder andere Elektrogeräte. Mit dem Erwerb eines Spiels erhält der Konsument ja nur die vertragliche Lizenz zur Nutzung dieser Inhalte", heißt es in einem Statement von BSA-Sprecher Francisco Mingorance. Die vertragliche Vereinbarung zwischen Spieleproduzent und Verbraucher sei dabei ohnehin durch das Zivilrecht abgedeckt und biete dem Nutzer zur Durchsetzung seiner Rechte eine Reihe von Möglichkeiten, falls er Beschwerden bezüglich der erbrachten Leistung habe.
(pte/red)
