Volksanwaltschaft klagt Ewald Stadler:
Tritt im EU-Wahlkampf mit altem Amt auf
- Brinek: Verstoß gegen das Namensschutzrecht
- BZÖ sieht der Klage aber gelassen entgegen
Die Volksanwaltschaft klagt den BZÖ-Spitzenkandidaten für die EU-Wahl, Ewald Stadler. Grund dafür ist, dass er im Wahlkampf als "Volksanwalt" auftritt, obwohl er diese Funktion seit 2006 nicht mehr ausübt. Volksanwaltschaftvorsitzende Brinek kündigte an, über die Finanzprokuratur eine Unterlassungsklage wegen Verstoßes gegen das Namensschutzrecht beim Landesgericht einzubringen.
Jüngster Stein des Anstoßes ist ein Inserat Stadlers, in dem er heute "Post vom Volksanwalt" ankündigt. Als "Österreichs Volksanwalt in Brüssel" will Stadler in diversen Printmedien im Hinblick auf die EU-Wahl über Themen berichten, "die Österreich wirklich bewegen". Gleichzeitig bietet er den Lesern in dem Inserat auch an, dass sie Post "an den Volksanwalt" Stadler schicken können.
Brinek: "Missbrauch"
Für Brinek handelt es sich dabei um "Missbrauch", weil sich Stadler selbst als Volksanwalt ausgibt, obwohl er es nicht ist. Damit führe er die Bürger irre. Stadler gebe vor, die Bürger könnten sich mit Problemen an ihn wenden, kritisierte Brinek. Damit bestehe die Gefahr der Verwechslung mit der Volksanwaltschaft.
Die zuvor schon affichierten Plakate, in denen Stadler als "Unser Volksanwalt in Brüssel" wirbt, seien schon "grenzwertig" gewesen, weil es einen europäischen Bürgerbeauftragten gebe. Auch das sei schon "missbräuchlich" gewesen, aber nach dem jetzigen Inserat müsse die Volksanwaltschaft Konsequenzen ziehen, sagte Brinek.
BZÖ gibt sich gelassen
Das BZÖ sieht der Klage gelassen entgegen. Wahlkampfleiter Petzner verteidigte den Slogan. Der Begriff Volksanwalt sei nicht geschützt, man habe das vorher überprüfen lassen. "Stadler ist der erfolgreichste Volksanwalt der letzten Jahrzehnte", begründete Petzner die Verwendung des Begriffs. "Er trägt völlig zurecht den Titel."
(apa/red)
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