Freispruch in Mordprozess: 75-jähriger Wiener soll in Notwehr gehandelt haben
- Drei Stiche ins Herz: Der Widersacher überlebte
- Entscheidung der Laienrichter noch nicht rechtskräftig
Mit einem Freispruch ist im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen einen 75-Jährigen zu Ende gegangen, der im Zuge einer Wirtshausrauferei seinem 34 Jahre alten Kontrahenten drei Stiche ins Herz versetzt hatte, die der offenbar mit mehreren Schutzengeln gesegnete Mann überlebte. Die Geschworenen billigten dem Angeklagten mehrheitlich zu, in Notwehr gehandelt zu haben.
Lediglich einer der acht Laienrichter war der Ansicht des Staatsanwalts, der von versuchtem Mord ausging. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Der Ankläger erbat Bedenkzeit. Der 75-Jährige wurde unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Er hatte sich rund ein halbes Jahr in U-Haft befunden.
Dass der Pensionist noch am Leben ist, grenzt ebenfalls an ein Wunder. Sein Widersacher hatte ihn bei der blutigen Auseinandersetzung am Abend des 3. November 2008 zu Boden gestoßen und mehrmals auf ihn eingetreten. Erst danach zog der 75-Jährige sein Messer. Wochen später, als er längst im Gefängnis saß, stellte sich heraus, dass er selbst einen Bruch des zweiten Halswirbels erlitten hatte. Wie Gerichtsmediziner Christian Reiter feststellte, wäre der 75-Jährige unweigerlich gestorben, "hätte sich das Ganze nur um ein paar Millimeter verschoben".
Nun saß der rüstige Rentner mit einer Stützkrause vor den Geschworenen und erinnerte sich unter Tränen, er habe damals eigentlich seiner Ehefrau Kräuter und ein Wurzelfleisch besorgen wollen. Er sei praktisch schon zu Hause gewesen, als er sich noch in einem angrenzenden Lokal ein Bier genehmigen wollte.
Streit an der Theke
An der Theke habe ihn der Jüngere angesprochen, "aber mich hat das alles nicht interessiert. Ich wollt' in Ruhe mein Bier trinken", erzählte der Angeklagte. Das habe er seinem Gegenüber unmissverständlich zu verstehen gegeben, der ihn darauf als "alter Trottel" beschimpft und ihm empfohlen habe, mit dem 71er zur Endstation zu fahren (am Ende dieser Straßenbahnlinie befindet sich der Zentralfriedhof, Anm.).
"Da hab' ich ihm sagen müssen, dass er unterbelichtet ist", gab der Angeklagte zu Protokoll. Sein Gegner sei nunmehr handgreiflich geworden: "Ich hab' solche Hiebe bezogen! Mein Körper war in Schmerzen gehüllt."
Nachdem ihm Lokalgäste aufgeholfen und er seine Rechnung beglichen hatte, habe er "gespürt, wie der wieder nach mir stößt, als ich beim Lokal rauswollte". Er habe "furchtbare Angst" bekommen und "automatisch" nach dem Messer gegriffen, das er seit 40 Jahren stets mit sich führe.
"Wenn das keine Notwehr ist, weiß ich nicht, was Notwehr sein soll", appellierte Verteidiger Philipp Winkler an die Geschworenen , seinen Mandanten freizusprechen. Mit Erfolg, wie sich am Ende der mehrstündigen Beratung herausstellte.
(apa/red)
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