Geschworene bleiben weiter Urteilsfinder:
Laienrichter entscheiden über Schuldfrage
- SPÖ erteilt Bandion-Ortners Plänen klare Absage
- Beurfsrichter können falsches Urteil nur aussetzen
Die SPÖ hat einem wesentlichen Teil der Reformpläne von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner bei der Geschworenen-Gerichtsbarkeit eine Absage erteilt. Die Justizministerin will, dass künftig nicht mehr die Geschworenen alleine über Schuld oder Unschuld der Angeklagten entscheiden, sondern auch die Richter an der Beratung teilnehmen. "Wir werden dem sicherlich entgegentreten", kündigte Jarolim bei einer Pressekonferenz an und forderte eine Reform "ohne Einschränkung der Geschworenengerichtsbarkeit".
Für Jarolim sind die Geschworenengerichte ein "Eckpfeiler der demokratischen Rechtspflege". Unterstützt wurde der SP-Justizsprecher vom Innsbrucker Strafrechts-Professor Christian Bertel. Er sieht die Geschworenengerichte als "die besten Gerichte, die die Strafprozessordnung zur Verfügung stellt", weil die Laienrichter - anders als die vom Gerichtsakt vorinformierten Berufsrichter - tatsächlich unvoreingenommen in den Prozess gehen würden. Deshalb hätten auch viele Richter Probleme mit den Geschworenen, sagte Bertel.
Die aus der Richterschaft kommende Kritik an der fehlenden juristische Bildung der Laienrichter weist Bertel zurück: Es sei Aufgabe der Richter, den Laien vor ihrer Beratung über die Schuldfrage sämtliche Rechtsfragen in allgemeinverständlichen Worten zu erklären. Sollten die Geschworenen trotzdem ein Fehlurteil fällen, dann hätten die Richter die Möglichkeit, das Urteil auszusetzen, betonte Bertel: "Da kann doch nichts passieren, sollte man meinen. Und wenn doch etwas passiert, haben nicht nur die Geschworenen versagt, sondern auch die Berufsrichter."
"Fairness" des Geschworenenverfahrens
Auch die Vizepräsidentin der Wiener Rechtsanwaltskammer, Elisabeth Rech, sieht das Geschworenenverfahren nicht als Problem. Im Gegenteil wünscht sie sich, dass sich die geplante Reform der Strafprozessordnung an der "Fairness" des Geschworenenverfahrens orientiert. Rech wirft den Richtern vor, ohne objektiv nachvollziehbare Begründung gegen das für sie unbequeme Geschworenenverfahren mobil zu machen. Die frühere Richterin Bandion-Ortner würde diese Argumente nun als Justizministerin weitertragen.
Jarolim plädierte zwar für eine Reform der Laiengerichtsbarkeit, will aber daran festhalten, dass die Geschworenen alleine über Schuld und Unschuld entscheiden. Die vorherige Rechtsbelehrung der Laien durch die Berufsrichter soll laut Jarolim künftig aber öffentlich sein (zumindest sollen Staatsanwalt und Verteidiger zuhören dürfen). Außerdem sollen Verteidiger und Staatsanwalt einzelne Geschworene ablehnen dürfen. Auch eine Urteilsbegründung soll es laut SPÖ künftig geben. Verfasst werden könnte sie laut Bertel und Rech nach den Geschworenen-Beratungen von den Richtern.
(apa/red)
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