Mittwoch, 13. Mai 2009

Polizist trotz Kinderpornos weiter im Dienst:
Entlassung wegen Formfehlers aufgehoben

  • NÖ: Innenministerium will Beschwerde einlegen
  • Polizei-Chef Reis: "Das ist nicht in meinem Sinn"

Die oberste Disziplinarkommission des Bundes hat die fristlose Entlassung eines wegen Kinderpornografie verurteilten Polizisten aus Niederösterreich aufgehoben. Wegen eines Formfehlers muss der Beamte damit wieder in Dienst gestellt werden. Landespolizeikommandant Arthur Reis und sein Stellvertreter Franz Popp haben entsprechende Berichte in den "NÖN" (Niederösterreichische Nachrichten) und im "Kurier" bestätigt. Das Innenministerium will dagegen beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegen.

Dass die Spitzenbeamten im Land mit der Entscheidung keine Freude haben, ist selbstredend. "Das ist nicht in meinem Sinn", sagte Reis. Die Vorgangsweise sei "inhaltlich nicht verständlich", meinte Popp. Freilich sei die Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen.

Kinderpornografie auf PC sichergestellt
Auf einem privaten PC des Beamten waren Anfang 2006 kinderpornografische Bilder sichergestellt worden. Es folgten die Suspendierung vom Dienst und später die Entlassung. Der Mann wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der den Fall an die Disziplinaroberkommission zurückverwies, so Popp. Letztlich wurde die Entlassung in eine Geldstrafe von fünf Monatsbezügen umgewandelt. Auch vor Gericht war es zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe gekommen.

Innenministerium will Beschwerde einlegen
Laut Popp werde es im Einvernehmen mit dem Mann in dieser Woche ein Gespräch geben. Auch eine Untersuchung sei angesetzt. Was die künftige Verwendung angehe, sagte Popp, der Beamte werde eingesetzt, "wo er keinen Parteienverkehr hat". Der Fall dürfte jedoch noch nicht abgeschlossen sein. Das Innenministerium will gegen die Gerichtsentscheidung jetzt Beschwerde einlegen. (apa/red)

13.5.2009 11:27