Freitag, 8. Mai 2009

Kinderbetreuung wird steuerlich absetzbar:
Bis zu 2.300 Euro pro Kind & Jahr genehmigt

  • Voraussetzung ist "pädagogisch geschulte" Betreuung
  • Für die Maßnahme budgetiert der Bund 167 Mio. Euro
    IHR KOMMENTAR: Ist die neue Regelung sinnvoll?

Familienstaatssekretärin Marek hat die Richtlinien für die neue steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten präsentiert. Bis zu 2.300 Euro pro Jahr und Kind bis zum zehnten Lebensjahr können erstmals mit der Arbeitnehmerveranlagung 2009 geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Dienste einer "pädagogisch qualifizierten Betreuungsperson" in Anspruch genommen wurden. Kritik kam von der SPÖ.

Darunter fallen studierte Pädagogen ebenso wie Au-Pair-Mädchen oder Babysitter - sofern sie eine Kinderbetreuungs-Ausbildung im Mindestmaß von acht Stunden absolviert haben, wird im entsprechenden Erlass festgehalten.

167 Millionen Euro pro Jahr sind für die Maßnahme budgetiert. Für die Geltendmachung im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung muss ein Nachweis der geleisteten Kinderbetreuungskosten sowie der entsprechenden pädagogischen Qualifikation vorliegen. Die Betreuungsperson muss somit eine Honorarnote legen, angestellt sein oder mit einem Dienstleistungsscheck bezahlt werden.

Äußerst ungnädig reagiert die SPÖ auf die neuen Richtlinien für die Absetzbarkeit. Frauenministerin Heinisch-Hosek stößt sich daran, wie die pädagogische Qualifikation definiert wird: "Es ist für mich unverständlich, dass ein Babysitter-Kurs von acht Stunden ausreicht, um die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich abzusetzen." Sie werde dazu beim nächsten Ministerrat eine "Erklärung" von Finanzminister Pröll verlangen.
(apa/red)

8.5.2009 14:42