Sind Steuerpläne der SPÖ der große Wurf?
Arbeitkammer glaubt an 1 Mrd. Einkünfte
- Punkte der Steuerreform-Arbeitsgruppe unter Lupe
- Zahlen sind für Finanzministerium zu hoch gegriffen
·SPÖ-Arbeitsgruppe offiziell eingesetzt
Steuern: ÖVP findet
das "absolut in Ordnung"
·"SPÖ schickt derzeit falsche Signale aus"
Pröll kritisiert Diskussion über neue Steuern
·Umfrage: Sind Sie für eine "Reichensteuer"?
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·Ruf nach Vermögens- steuer immer lauter
SPÖ-Front wächst: Auch LH Gabi Burgstaller dafür

Rückenwind für die Steuerpläne der SPÖ: Die Arbeiterkammer hat sich zwei der Vorschläge zur stärkeren Besteuerung von Vermögen vorgeknöpft und dabei ein Potential von einer Milliarde an zusätzlichen Staatseinkünften errechnet. Allein die Vermögenszuwachssteuer auf Aktiengewinne und eine Reform der Stiftungsbesteuerung könnten diese Summe einbringen, die auch nach Ansicht von Steuerexperten umsetzbar wären. Das Finanzministerium bezweifelt das allerdings mit dem Hinweis auf mögliche Fallstricke.
Eine Vermögenszuwachssteuer auf "Finanzgeschäfte und Finanzspekulationen", so der SPÖ-Beschluss, könnte nach Ansicht des Steuerexperten Karl Bruckner vergleichsweise einfach eingeführt werden. Vorbild wäre die schon jetzt bestehende, 25-prozentige Kapitalertragssteuer auf Zinsen und Dividenden, die auch auf Gewinne aus Aktienverkäufen ausgedehnt werden könnte. Das Prinzip: Wer mit Aktiengeschäften Gewinne macht, muss diese mit 25 Prozent versteuern, kann dafür aber auch Spekulationsverluste anrechnen. Deutschland hat eine Vermögenszuwachssteuer mit Jahresanfang eingeführt.
Aktienspekulationen
Anders als in der laufenden Debatte vielfach behauptet sind Aktienspekulationen allerdings schon derzeit nicht gänzlich steuerfrei. Wer Aktien nämlich innerhalb einer einjährigen "Spekulationsfrist" weiterverkauft, der muss dafür Einkommenssteuer zahlen, also bis zu 50 Prozent des Gewinns an den Fiskus abliefern. Danach sind Aktiengewinne zwar grundsätzlich steuerfrei. Wer allerdings maßgebliche Unternehmensbeteiligungen über ein Prozent verkauft, muss dafür auch nach Ablauf der Spekulationsfrist Steuern zahlen (und zwar den halben Einkommenssteuersatz).
Die möglichen Einnahmen allein aus einer Vermögenszuwachssteuer beziffert die Arbeiterkammer in einem "durchschnittlichen Börsenjahr" mit 400 Mio. Euro. Allerdings verweist das Finanzministerium auf eine Reihe von möglichen Problemen bei der Umsetzung einer Vermögenszuwachssteuer.
(apa/red)

