Julius Meinl V. sieht sich als Sündenbock:
Banker will nicht für Fehler anderer büßen
- 49-Jähriger möchte den Ruf seiner Familie reparieren
- Meinls Anwaltsteam schießt sich auf Vorgutachten ein

·Julius Meinl wieder zurück in Österreich
Reisepass persönlich bei Haftrichterin abgegeben
·Anlegeranwalt klagt Finanzmarktaufsicht
'Multiples Fehlverhalten' in
Causa Meinl vorgeworfen
Als wohlhabender Banker hat man es nicht leicht. Jüngster Beweis: Julius Meinl V. Der gegen eine Kaution von 100 Mio. Euro Anfang April aus der Untersuchungshaft entlassene Spross einer großen Dynastie hat einen mehrtägigen Auslandsaufenthalt in Großbritannien hinter sich. Von Fluchtplänen will Meinl allerdings nichts wissen. In einem Interview mit einer britischen Zeitung gab er sich vielmehr betont kämpferisch.
Sehe ich aus wie ein Mann, der vor seiner Verantwortung oder aus Österreich flieht? Ich werde jederzeit zurückkommen, wenn die Behörden mich sehen wollen. Ich werde nicht davon laufen. Ich werde dafür kämpfen, den Namen meiner Familie wiederherzustellen", sagte der Banker in seinem ersten Interview nach seiner vorübergehenden Untersuchungshaft der britischen Zeitung "Daily Telegraph".
In London hat Meinl dafür ein hochrangiges Rechtsanwaltsteam zusammengestellt. Mit dabei sei dem Blatt zufolge auch James Lewis, der führende europäische Haftrechtsexperte.
In Österreich sei er mit allem, was mit dem Bankensektor falsch ist, in Zusammenhang gebracht worden. Er könne keinen Fuß vor die Türe seiner Wohnung mehr setzen, weil die öffentliche Meinung gegen ihn sei. Dabei habe er nichts falsches getan, beklagt sich Meinl.
Kritik am Vorgutachten
Mehr als ein Monat nach seiner Festnahme hat Meinl nun ein Exemplar das 25-seitigen Vorgutachten erhalten, das die wesentlichen Gründe für die Festnahme enthält. Das von Thomas Havranek in sechsmonatiger Arbeit verfasste Vorgutachten enthalte nach erster Durchsicht zumindest 72 nachweislich unrichtige Fakten und Behauptungen, teilte ein Meinl-Sprecher in einer Aussendung mit.
Darüber hinaus enthalte das Vorgutachten zahlreiche rechtliche und sonstige Wertungen, gebe keinerlei Beweise an, sondern berufe sich nur ganz allgemein auf gesichtete Dokumente und gehe auf von den Beschuldigten vorgebrachte Argumente und Beweismaterialien in keinster Weise ein.
Die Anwälte von Julius Meinl erarbeiteten derzeit eine Richtigstellung, dieser würden im Gegensatz zum Vorgutachten auch unzweifelhafte Beweismittel beigefügt, so Meinl-Sprecher Langsner weiter.
(apa/red)

