Sportmanager wurde aus U-Haft entlassen:
Matschiner befindet sich auf freiem Fuß
- Behörde: "Sind keine Haftgründe mehr gegeben"
- Ermittlungen wegen Weitergabe von Dopingmitteln

·Matschiner gab
Doping-Weitergabe zu
Angebliches Geständnis des Sportmanagers
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Über den Sportmanager wurde U-Haft verhängt
·Weitere Festnahmen in der Doping-Affäre
Die Spur führt in die Organisierte Kriminalität
·Doping: Kohl belastet Matschiner schwer
Gesteht Blutdoping, EPO, Testosteron, Insulin & Co.
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GRAFIK: Wirkungen und mögliche Nebenwirkungen
·Matschiner: Gut ver-
netzter Sport-Manager
Vom Mittelstreckenläufer zum Doping-Verdächtigen
Sportmanager Stefan Matschiner, gegen den die Staatsanwaltschaft Wien wegen Blutdopings und des Verdachts auf Weitergabe von Doping-Präparaten ermittelt, befindet sich wieder auf freiem Fuß. Die Anklagebehörde hatte überraschenderweise seine Enthaftung beantragt. "Es sind keine Haftgründe mehr gegeben", legte Gerhard Jarosch, der Sprecher der Anklagebehörde, dar.
Matschiner, der von einer jungen Frau abgeholt und heftig umarmt wurde, war zu keinem Kommentar bereit, nachdem sich für ihn die Gefängnistore geöffnet hatten. Er wolle nichts sagen, beschied er freundlich lächelnd der APA, setzte sich hinters Lenkrad eines dunklen Pkw und fuhr davon.
Ermittlungen praktisch abgeschlossen
Der frühere Leichtathlet, der zuletzt unter anderem den des Dopings überführten Radprofi Bernhard Kohl betreut hatte, war in der Nacht auf den 31. März festgenommen worden, nachdem sich immer mehr der Verdacht erhärtet hätte, er könnte eine zentrale Rolle in der heimischen Doping-Affäre gespielt haben. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, sind die gegen Matschiner gerichteten Ermittlungen praktisch abgeschlossen.
"Mit einer Ausnahme sind in diese Richtung inzwischen sämtliche infrage kommenden Personen von der SoKo als Zeugen vernommen worden", sagte Jarosch. Eine weitere Inhaftierung des Verdächtigen sei damit nicht mehr nötig: "Von Verdunkelungsgefahr kann nicht mehr ausgegangen werden."
Das Straflandesgericht verband die Enthaftung allerdings mit Auflagen. "Matschiner musste das Gelöbnis leisten, die weiteren Untersuchungen nicht zu erschweren. Außerdem wurde ihm die Weisung erteilt, einer geregelten Arbeit nachzugehen", gab Gerichtssprecher Christian Gneist bekannt.
(apa/red)
