EU macht wegen Bankgeheimnis Druck:
Sonderregelung nur vorübergehende Lösung
- Langfristig ist Informationsaustausch verpflichtend
- Kovacs: Bankgeheimnis soll nicht als Vorwand dienen

·Ist Österreich unter Top-Steueroasen?
Experte: OECD-Listen
"bizarr" und nicht hilfreich
Die EU-Kommission macht in Sachen Zinsbesteuerungsrichtlinie und Bankgeheimnis wieder Druck auf Österreich. In einer aktuellen Mitteilung der Kommission über die "Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich" heißt es, die Zinsbesteuerungsrichtlinie sehe eine "Sonderregelung für drei Mitgliedstaaten" (Österreich, Belgien, Luxemburg) vor. Dies müsse sich "letztendlich" aber ändern.
EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs erklärte dazu, bei der Sonderregelung für Österreich, Belgien und Luxemburg handle es sich "um eine vorläufige Vereinbarung". Die Fristen würden dann ablaufen, wenn die Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Andorra und Monaco sich auf den Informationsaustausch einigen. "Es wird bald Gespräche mit diesen fünf Ländern geben". Aber wenn man sich hier einige, und gesetzgeberische Maßnahmen greifen, dann "bedeutet das zwangsläufig das Ende des Übergangszeitraums für diese drei Länder".
Bankgeheimnis darf nicht als Vorwand dienen
Was die Verhandlungen mit der Schweiz betrifft, meinte Kovacs, "wir ziehen nicht in den Kampf gegen die Schweiz". Aber das Bankgeheimnis dürfe nicht als Vorwand gegen Informationsaustausch eingesetzt werden. "Es geht uns um die Vermeidung von Steuerflucht und Geldwäsche".
Die Sonderregelung u.a. für Österreich sieht anstelle des in anderen Ländern praktizierten Informationsaustausches eine Quellensteuer vor. Liechtenstein, die Schweiz, Monaco, Andorra und San Marino haben Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU abgeschlossen, die ebenfalls anstelle des Informationsaustausches eine Quellensteuer vorsehen.
Finanzminister Pröll hatte zuletzt betont, beim Bankgeheimnis werde es weiterhin keinen automatischen Informationsaustausch geben. Das Bankgeheimnis solle nicht weiter aufgeweicht werden. (apa/red)

