"Pohl-Position": Eigentlich sollten Eltern des
Täters von Winnenden angeklagt werden
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Im österreichischen Strafgesetzbuch gibt es einen Paragrafen, der die sogenannte Beitragstäterschaft beschreibt. Der geht dem Sinn nach so: Wenn eine Person eine andere zu einem Verbrechen anstiftet und diese dann die Tat ausführt, ist der Anstifter mit der gleichen Härte des Gesetzes zu verfolgen und zu bestrafen wie der Täter selbst. So, als hätte er selbst gehandelt.
Das gilt beim einfachen Betrug genauso wie bis hinauf zum Auftragsmord. Mitgefangen, mitgehangen, quasi.
Das deutsche Strafrecht, praktisch deckungsgleich mit dem heimischen, sieht Ähnliches vor. In der Debatte rund um das Schulmassaker von Winnenden ist nach dem ersten großen Schock nun die Suche nach den Schuldigen im Gange. Natürlich ist das vordergründig und in erster Linie der Schüler Tim K., welcher mit eigener Hand und eiskalter Brutalität insgesamt 15 Menschen abgeknallt hat. Da hilft keine gutmenschliche Erklärung, kein psychosozialer Ansatz, kein Entschuldigungsmodell welcher Art auch immer.
Aber seit Anfang dieser Woche werden leise Stimmen laut, die fragen, ob man nicht auch die Eltern des Buben in die Verantwortung zu nehmen habe. Schuldig sozusagen der fahrlässigen Beitragstäterschaft. Weil der Sohn ohne große Probleme an die Beretta seines Vaters kam, weil er dazu an immerhin 222 (!) Schuss Munition gekommen ist, von denen er letztlich 113 Stück verfeuern konnte. Und weil die Eltern wissen hätten müssen, dass ihr Kind psychisch labil ist. Sich Mordorgien und nicht, wie verharmlosend gemeint wird, Egoshooter-Spiele am Computer hineingezogen hat.
Die hochseriöse und von jedem Boulevardgedanken weit entfernte Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet nun von ersten Überlegungen der zuständigen Staatsanwaltschaft, Tims Eltern wegen fahrlässiger Tötung für das von ihrem Sohn verursachte Massaker mitverantwortlich zu machen. Sie hätten, so der Tenor, wissen müssen, dass ihr Kind depressiv ist und das Ungeheuerliche möglich werden könnte. Vor allem, wenn man ihm Waffe und Munition zugänglich macht.
Dem ist nichts hinzuzufügen, außer, dass es sich um eine bittere Wahrheit handelt. Und die blauäugige Entschuldigung, der Bursch hätte sich ansonsten halt eine illegale Knarre am Schwarzmarkt gekauft, ist so lächerlich wie immer in solchen Fällen. Denn der wesentlich kürzere Weg war der ins Schlafzimmer der Eltern

