Nach Verurteilung zu lebenslanger Haft:
Wo wird Josef Fritzl seine Strafe verbüßen?
- Bleibt vorerst in seiner Zwei-Mann-Zelle in St. Pölten
Einweisung in Anstalt verfügt: Verlegung nach Wien? - Erste Nacht "gut überstanden". Von Psychiater betreut

·Höchststrafe für
den Inzest-Vater
Lebenslang für Josef Fritzl: "Nehme Urteil an"
·"Konnte nur streng
bestraft werden"
Richterin Humer: Sehr wenige Milderungsgründe
·Schuldspruch gegen Horror-Vater Fritzl
VIDEO: Angeklagter
zu lebenslang verurteilt
·Inzest-Prozess
endet mit "schuldig"
Eine Chronologie sämtlicher Prozesstage
·Urteil: Einstimmig schuldig gesprochen
Alle BILDER zum Jahrhundertprozess
·Die Chronologie des Missbrauch-Dramas!
KLICKEN: Der grausame Inzestfall von Amstetten
·Die BILDER vom Verlies in Amstetten
Hier mussten Elisabeth F. und ihre Kinder leben
·"Als er sie sah, war es mit ihm ganz aus"
Mayer bestätigt erstmals Anwesenheit von Tochter
·Keine Erlösung für das kleine Amstetten
Lokalaugenschein: Nach Urteil keine Erleichterung
Die endgültige Entscheidung, wo der zu lebenslang verurteilte Josef Fritzl seine Strafe verbüßen wird, fällt erst in einigen Wochen. Seine erste Nacht nach dem Urteil hat er jedenfalls "gut überstanden". Wie Katharina Swoboda, Sprecherin von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, darlegte, wird der 73-Jährige bis zum Vorliegen des schriftlichen Urteils seine Zwei-Mann-Zelle in der Justizanstalt St. Pölten "behalten", in der er seit Ende April 2008 als U-Häftling untergebracht war.
Das schien der Darstellung des stellvertretenden Leiters der Justizanstalt St. Pölten, Erich Huber-Günsthofer, zu widersprechen. Dieser hatte auf der Pressekonferenz nach der Urteilsverkündung im Inzest-Fall von Amstetten erklärt, Josef Fritzl werde nach Vorliegen einer vorläufigen Strafvollzugsanordnung in die Sonderanstalt Wien-Mittersteig gebracht. Bis dahin verbleibe Fritzl noch in der Justizanstalt St. Pölten. In Wien-Mittersteig werde abgeklärt, ob der 73-Jährige therapiefähig, therapiemotiviert, veränderungsfähig und veränderungsbereit sei, so Huber-Günsthofer.
Bleibt vorerst in St. Pölten
Das Ministerium betonte dagegen, Fritzl bleibe in den kommenden Wochen auf jeden Fall in St. Pölten. Daran könnte sich nur etwas ändern, sollte sich der Gesundheitszustand des Mannes derart verschlechtern, dass eine intensivere medizinische oder psychologische Versorgung notwendig wird.
Psychiater bereitgestellt
Dem knapp 74-Jährigen sei ein Psychiater beigestellt, sagte der stellvertretende Leiter der Justizanstalt St. Pölten, Erich Huber-Günsthofer. Die Überwachung des Häftlings sei "engmaschiger gezogen" worden. Der Psychiater, ein Spezialist aus dem Maßnahmenvollzug, habe auch die Urteilsverkündung verfolgt und unmittelbar danach ein Gespräch mit Josef F. geführt, so Huber-Günsthofer. Er selbst habe ebenfalls mit dem Verurteilten gesprochen. Bei Josef F. sei eine "gewisse Erleichterung erkennbar" gewesen, obwohl eine derartige Strafe "natürlich eine Belastung" sei. Selbstverständlich gebe es seitens der Justizanstalt eine Suizidprävention.
Die Prozesswoche sei "auch für uns anstrengend" gewesen, aufgrund der vorangegangenen Planung jedoch "sehr gut verlaufen", merkte Huber-Günsthofer an. Die Kooperation Justizanstalt-Gericht habe perfekt funktioniert. Lob hatte er nicht zuletzt auch für die "Disziplin der Medienvertreter" parat.
Nach Vorliegen des schriftlichen Urteils, womit frühestens Mitte April zu rechnen sein dürfte, wird Fritzl laut Ministerium zunächst "klassifiziert". Dann entscheidet die Vollzugsdirektion, in welche Anstalt Josef Fritzl verlegt wird. Sie hat dafür sechs Wochen ab Vorliegen der Urteilsausfertigung Zeit. Da Josef Fritzl vom St. Pöltner Schwurgericht als geistig abnormer Rechtsbrecher eingestuft wurde und somit im sogenannten Maßnahmenvollzug landen wird, kämen dafür neben der Sonderanstalt Mittersteig jene in Göllersdorf, aber auch Vollzugsanstalten mit einer Spezialabteilung für abnorme Rechtsbrecher infrage.
Kann Fritzl freigelassen werden?
Fritzl droht im Maßnahmenvollzug eine zeitlich unbefristete Inhaftierung. Zunächst muss er die über ihn verhängte Strafe absitzen. Auch danach werden sich die Gefängnistore für den an sich zwar zurechnungsfähigen, aber in Folge seiner Störung nach wie vor gefährlichen Amstettener nicht öffnen: Er kann vielmehr weiter unbefristet angehalten werden. Er käme erst dann auf freien Fuß, wenn ein Psychiater feststellt, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Ob sich sein Zustand gebessert hat, müsste jährlich überprüft werden.
(apa/red)
Norbert Wicki14:21
Der Buwog-MythosDer Schweizer Vermögensberater hatte neben Grasser weitere Kontakte in Österreich
Wikileaks14:25
Rückschlag für AssangeGericht fällt Entscheidung: Internet-Aktivist darf nach Schweden überstellt werden
U-Ausschuss Korruption14:59
Eklat um Tetron-AktenInnenministerium vergaß auf Übermittlung. Befragungen bis auf Weiteres beendet
