Lebenslange Haftstrafe für Josef Fritzl: In allen Anklagepunkten für schuldig befunden
- Urteil gegen Horror-Vater von Amstetten rechtskräftig
- Kommt in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
Mayer: "Offenbar empfindet er Strafe als gerecht"

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Josef Fritzl ist im Prozess um den Inzest-Fall in Amstetten in allen Anklagepunkten - Mord durch Unterlassung, Sklavenhandel, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und schwerer Nötigung - einstimmig für schuldig erkannt worden. Er bekam eine lebenslange Haftstrafe und es wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt.
"Ich nehme das Urteil an." Mit diesen Worten akzeptierte der Angeklagte die Strafe. In seinem letzten Wort vor der Urteilsberatung hatte er gemeint, er bereue "aus ganzem Herzen". Staatsanwältin Christiane Burkheiser verzichtete auf Rechtsmittel. Der Wahrspruch der Geschworenen ist somit rechtskräftig.
"66 Stunden Zeit "
In ihrem erstaunlich kurzen Schlussplädoyer hatte Burkheiser einen Schuldspruch in allen Anklagepunkten und lebenslange Strafe gefordert. Das Beweisverfahren habe keinen Zweifel gelassen, dass sich der 73-Jährige der hundertfachen Vergewaltigung seiner Tochter, der Freiheitsentziehung, der Blutschande und der schweren Nötigung schuldig gemacht habe. Er habe die Tochter in einen "Zustand völliger Abhängigkeit" gebracht und "wie sein Eigentum, wie seinen Besitz" behandelt habe. Damit sei auch der Tatbestand des Sklavenhandels erfüllt. Genauer ging die Staatsanwältin lediglich auf die Mordanklage ein, da der Angeklagte diesbezüglich in einem "letzten Akt dieses Dramas" den Versuch unternommen habe, die Geschworenen zu täuschen. "Josef Fritzl hatte 66 Stunden Zeit sich zu entscheiden, ob er seinen Sohn rettet."
Rechtsanwalt Rudolf Mayer wies darauf hin, dass der Tod des Säuglings kein Mord durch Unterlassen gewesen sei. Sein Mandant habe sich in jenen 66 Stunden, in denen das Baby nach Darstellung der Staatsanwältin mit dem Tod gekämpft hat, nicht durchgehend im Keller befunden. Das Geständnis seines Mandanten fand laut Mayer nicht erst nach Absprache am Mittwoch, sondern "in zwei Akten" statt: Bereits am Dienstagabend, nach Ansehen des Videos der kontradiktorischen Einvernahme seiner Tochter, sei Fritzl zusehends verfallen - und dann angesichts seiner im Saal anwesenden Tochter innerlich zusammengebrochen.
Opferanwältin Eva Plaz zufolge habe die Tochter ihre - auf Video aufgezeichnete - elfstündige Aussage aus einem Grund gemacht: weil sie es ihrem Kind schulde und wollte, dass ihr Vater zur Verantwortung gezogen würde.
Fritzl empfindet Strafe offenbar als gerecht
Offenbar empfinde Josef Fritzl die Strafe als gerecht, kommentierte Mayer anschließend. Der 73-jährige Amstettener habe "die Dimension seiner Taten eingesehen". Die Geschworenen hätten "sehr vorurteilsfrei agiert" , der Prozess wäre "fair" abgelaufen.
Der Angeklagte selbst hatte vor der Urteilsverkündung gemeint: "Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe. Ich kann es leider nicht mehr gut machen. Ich kann nur schauen, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen."
(apa/red)
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