Verlies auch von außen schwer zu öffnen:
Josef F. hat Schalter speziell eingestellt
- Gutachten: Schleuse war von innen nicht öffenbar
- Gefahr von lebensbedrohlichen Stromschlägen

Selbst wenn jemand im Keller nachgesehen und die Tür zum Verlies entdeckt hätte, in dem die Tochter des 73-jährigen Josef F. laut Anklage 24 Jahre gefangen gehalten wurde, wäre er kaum in den Keller gelangt. Das ging aus dem elektromechanischen Gutachten hervor, das Richter Andrea Humer am dritten Prozesstag verlas. Auf die Einvernahme des Sachverständigen war einvernehmlich verzichtet worden.
Josef F. hatte die Schleuse zu den Kellerräumlichkeiten, in denen seine Tochter und drei mit ihr gezeugte Kinder jahrelang ohne Tageslicht leben mussten, mit einer Funkfernsteuerung versehen. Daneben existierte ein außerhalb angebrachter Schalter, mit dem die Schleuse allerdings nur zu öffnen war, wenn dieser in eine ganz spezielle Stellung gebracht wurde. Von innen ließ sich die Schleuse überhaupt nicht öffnen, so dass die dort Festgehaltenen vermutlich zugrunde gegangen wären, wenn Josef F. von seinen oft wochenlangen Urlauben im Ausland nicht zurückgekehrt oder ihm ein Unfall widerfahren wäre.
Lebensgefährliche Stromschläge
Die Stromleitungen, die Josef F. im Keller verlegt hatte, waren dilettantisch installiert worden. So war die Gefahr von lebensbedrohenden Stromschlägen gegeben, hieß es im Gutachten. Bei einem Kurzschluss hätte es zu einem Kabelbrand kommen können, der für die Eingeschlossenen vermutlich fatale Folgen gehabt hätte. Ein Stromausfall im Verlies wäre von außen nicht bemerkbar gewesen. (apa/red)
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