Mittwoch, 18. März 2009

"Ich bekenne mich schuldig": Angeklagter Josef F. überrascht mit vollem Geständnis

  • Gesteht Mord durch Unterlassung und Sklavenhandel
  • Rechtsexperten sehen die Aussage jedoch skeptisch
    Gerichtspsychiaterin fordert Einweisung in Anstalt

Mit einem vollen Geständnis hat der Angeklagte im Prozess um den Inzest-Fall von Amstetten, der 73-jährige Josef F., am Mittwoch im Landesgericht St. Pölten alle überrascht, sogar seinen Verteidiger Rudolf Mayer. "Ich bekenne mich schuldig", sagte Josef F. und meinte damit auch erstmals den inkriminierten Mord durch Unterlassung und den Sklavenhandel. Bisher hatte sich der Angeklagte nur teilweise zur vollendeten Vergewaltigung, der schweren Nötigung, der Freiheitsentziehung und der Blutschande schuldig erklärt.

Mit einem Urteil rechnet Gerichtssprecher Franz Cutka nun für Donnerstagnachmittag. Zu den Plädoyers von Staatsanwältin Christiane Burkheiser und Verteidiger Rudolf Mayer werde die Öffentlichkeit zugelassen sein, kündigte Cutka an.

Lebenslange Freiheitsstrafe
Mit seinem nunmehrigen Geständnis in vollem Umfang der Anklage am Mittwoch nimmt Josef F. eine lebenslange Freiheitsstrafe in Kauf. Sein Schuldbekenntnis, am Tod eines im Keller geborenen Säuglings vorsätzlich mitgewirkt zu haben, indem er es unterließ, den Buben die nötige ärztliche Hilfe zuteilwerden zu lassen, könnte das Gericht zur Verhängung der Höchststrafe über den 73-Jährigen ermächtigen.

"Ich weiß nicht, warum ich nicht geholfen habe. Ich war der Hoffnung, dass er's (der Bub, Anm.) durchsteht", meinte F. in der Verhandlung am Mittwoch. Auf Befragen der Richterin räumte Josef F. ein, dass er bei der Zwillingsgeburt dabei war und bemerkte, dass der Säugling schwer atmete. "Ich bekenne mich schuldig. Ich hätte erkennen müssen, dass es dem Baby schlecht geht," sagte F. Nach Verhandlungsende am dritten Tag führte der 73-Jährige ein ausführliches Gespräch mit dem Psychiater, der zu seiner Betreuung abgestellt ist, sagte der stellvertretende Leiter der Justizanstalt St. Pölten, Erich Huber-Günsthofer.

Skepsis bei Rechtsexperten
F.'s Geständnis löste bei Rechtsexperten Skepsis aus. Für der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs etwa liegt aus dem, was er Medienberichten entnommen hat, jedenfalls "kein volles Mordgeständnis" vor, wie er erklärte. "Ich bekenne mich schuldig. Ich hätte erkennen müssen, dass es dem Baby schlecht geht", hatte der Angeklagte zu Protokoll gegeben. Laut Fuchs ist das noch kein Geständnis, den Tod des kleinen Buben, dem Josef F. laut Anklage die überlebensnotwendige ärztliche Hilfe verweigert haben soll, vorsätzlich in Kauf genommen zu haben. Allenfalls liege ein Geständnis in Richtung fahrlässige Tötung vor, sagte Fuchs.

Für den Vorarlberger Psychiater und Gerichtsgutachter Reinhard Haller kam das Geständnis nicht überraschend. "Ich habe in irgendeiner Art und Weise mit einem Zusammenbruch gerechnet", erklärte der Experte im Gespräch mit der APA. Entscheidend für F.s Handeln waren seiner Meinung nach die gestrige Präsentation des neonatologischen Gutachtens sowie die Video-Aussagen der Tochter.

Elisabeth F. bei Verhandlung anwesend
Unterdessen wurde bekannt, dass die 42-jährige Tochter von Josef F. am Dienstag an der Verhandlung gegen den 73-Jährigen teilgenommen haben soll. Das berichtete der "Kurier" in seiner Mittwoch-Ausgabe. Demnach soll die Frau am Dienstag zum nichtöffentlichen Verhandlungstag - Journalisten und Kameraleute durften das Gerichtsgebäude nicht betreten - im Morgengrauen vom Landesklinikum Mauer bei Amstetten heimlich ins Gericht gebracht worden sein.

Gerichtssprecher Franz Cutka wollte sich dazu nicht äußern. Er könne dies "weder bestätigen noch dementieren", meinte er zur APA. Unterdessen legte der "Kurier" in seiner Donnerstagausgabe nach: Demnach soll die 42-Jährige auch schon am Montag in der Verhandlung gewesen sein, nachdem die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen worden war.

Psychiatrisches Gutachten
Neben technischen Sachverständigen erläuterte auch Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner ihre Expertise über Josef F.: Sie forderte die Einweisung in eine Anstalt for geistig abnorme Rechtsbrecher. Aus gerichtspsychiatrischer Sicht sei Josef F. eine umfassende schwere Störung zu attestieren. Geisteskrankheit, Minderbegabung, tiefgreifende oder eine gleichwertige Bewusstseinsstörung - rechtliche Gründe für Nichtschuldfähigkeit - seien auszuschließen.

Wer aber gegen die innere Ordnung über einen so langen Zeitraum hindurch derart geplant und zielgerichtet handle, müsse schwer gestört sein, so Kastner. Für die Sachverständige stand außer Zweifel, dass der Angeklagte im Tatzeitraum zurechnungsfähig war: "Die Verantwortlichkeit für das, was Herr F. gemacht hat, kann ihm keiner nehmen."

(apa/red)

18.3.2009 18:23