Mittwoch, 18. März 2009

Schneller Prozess für Josef F.: Urteil soll bereits Donnerstagnachmittag feststehen

  • Elfstündige Schilderungen seiner Tochter auf Video
  • PLUS: Erörterung des psychiatrischen Gutachtens

Schneller als erwartet wird der Prozess gegen Josef F. zu Ende gehen, der in Amstetten seine Tochter 24 Jahre in einem Keller gefangen gehalten und regelmäßig missbraucht haben soll. Nachdem am Dienstag die Einvernahme des Angeklagten offenbar weitgehend abgeschlossen werden konnte und die Geschworenen bereits zur Gänze das Video mit den insgesamt elfstündigen zeugenschaftlichen Angaben der Tochter zu sehen bekamen, ist mit dem Urteil am Donnerstagnachmittag zu rechnen.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatte sich das Gericht am 2. Prozesstag im St. Pöltner Schwurgerichtssaal die Aufzeichnungen mit der kontradiktorisch vernommenen Tochter zu Gemüte geführt. Josef F., der dieses Material bis dahin nicht gesehen hatte, wurde eingehend zu den belastenden Aussagen der mittlerweile 42-Jährigen befragt. Auch ein weiterer, im Vorverfahren kontradiktorisch vernommener Zeuge, dessen Angaben auf DVD gebannt worden waren, kam so zu Wort, ohne persönlich zur Verhandlung erscheinen zu müssen. Sämtliche weiteren Kinder des 73-Jährigen und sonstige Angehörige hatten schon im Vorfeld von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht und daher keine Zeugenladungen erhalten.

Öffentlichkeit wieder zugelassen
Dass die Öffentlichkeit ab sofort wieder zugelassen ist und das Prozessfinale damit vermutlich zur Gänze mitbekommen wird, kam ein wenig überraschend. Justizexperten hatten nicht unbedingt damit gerechnet, dass die Psychiaterin Adelheid Kastner ihr Gutachten über die Persönlichkeit von Josef F. öffentlich erörtern wird, da dies naturgemäß tief in den höchstpersönlichen Lebensbereich des Angeklagten reicht. Dessen ungeachtet dürfen die 95 akkreditierten Medienvertreter am Mittwoch um 9.00 Uhr, wenn Kastner ihre Erkenntnisse darlegen wird, wieder im Schwurgerichtssaal Platz nehmen.

Die Sachverständige hat dem 73-Jährigen eine schwere Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Josef F. ist demnach zwar zurechnungsfähig, allerdings ist zu befürchten, dass er nach seiner Entlassung neuerlich Straftaten mit schwerwiegenden Folgen begehen könnte. In Folge dessen hat Staatsanwältin Christiane Burkheiser zusätzlich zur Verurteilung des 73-Jährigen dessen Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Diese zeitlich unbefristete Anhaltung würde im Fall eines Schuldspruchs und in Stattgebung des Unterbringungsantrags die Enthaftung des Mannes nach Verbüßung der über ihn verhängten Freiheitsstrafe verhindern.

Verlesung der Gutachten
Nach Kastners Gutachtenerstattung werden das elektromechanische und das lüftungstechnische Gutachten verlesen, die sich mit Bauweise und Funktion des Verlieses auseinandersetzen, in dem die Tochter des Angeklagten 24 Jahre gefangen gehalten worden sein soll. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben auf die Einvernahme der beiden technischen Sachverständigen verzichtet. Ihren Ausführungen wird keine prozessentscheidende Bedeutung beigemessen.

Anders sieht es mit dem neonatologischen Gutachten aus, das vor allem die Frage klären soll, ob sich Josef F. des Mordes an einem im Keller geborenen Buben durch Unterlassung ärztlicher Hilfeleistung schuldig gemacht hat. Der Neonatologe ist bereits am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wurden. Auskünfte dazu lehnte Gerichtssprecher Franz Cutka mit dem Hinweis auf seine Verschwiegenheitspflicht über nichtöffentliche Verfahrensteile ab.

Fragenkatalog für Geschworene
Am Mittwochnachmittag werden die drei Berufsrichter dann den Fragenkatalog festlegen, den die Geschworenen zu beantworten haben werden. Die Fragen müssen öffentlich verlesen werden. Am Donnerstag folgen ab 9.00 Uhr die Schlussvorträge der Staatsanwältin und des Verteidigers. "Nach dem derzeitigen Stand ist nicht beabsichtigt, die Öffentlichkeit noch einmal auszuschließen", sagte Cutka. Damit werden die akkreditierten Medienvertreter auch am Donnerstag das Gerichtsgebäude betreten und das Prozessfinale verfolgen können. Die Urteilsverkündung hat gemäß der Strafprozessordnung in Österreich stets öffentlich zu erfolgen.

(apa/red)

18.3.2009 07:17
Partytiger44, 17. 03. '09 21:47
Arme Steuerzahler
Sollte er jetzt verurteilt werden sage ich arme arme Steuerzahler das solch eine Person freie Kost und Quartier hat ist eine Schande!!!!
Schade das wir nicht in Californien sind!!!!!!!!!!!!
hamato, 17. 03. '09 17:37
Warum gibt es überhaupt ein Gerichtsverfahren?
Wozu noch dieses Gerichtsverfahren, das eine Menge Geld kostet? Es gibt doch keine Unklarheiten, alles ist bewiesen und etwas anderes als lebenslänglich kann es doch gar nicht geben, oder etwa doch? Kann es sein, dass ein Anwalt wirklich daran denkt, für dieses Monster mildernde Umstände geltend machen zu wollen?
Partytiger44, 17. 03. '09 22:14
Re: Warum gibt es überhaupt ein Gerichtsverfahren?
Da kann ich dir nur Recht geben ich sag ja schon in meinen Beitrag schade das wir nicht in Californien sind.
Factatus, 17. 03. '09 12:45
In Österreich sind Kinder in Gefahr
Behörden und Verantwortliche in Österreich haben seit Jahren nicht einmal das Problem erkannt. Das österreichische Familienrecht, die Justiz und die Jugendwohlfahrt fördern politische und kommerzielle Interessen und schützen dabei die Täter.
Keinesfalls steht das Wohl von Kindern im Interesse der öffentlichen Organe. Wer Anwälten, Gutachtern und Betreuungseinrichtungen das Geld zutreibt, macht sich mitschuldig an den Verbrechen, wie sie schon wieder einmal vor Gericht behandelt werden. Eine Lösung ist das nicht.

Mehr Hintergründe findet jeder Interessierte im Buch SCHEIDUNGSHUREN (ISBN 978-3837071887)
kLeinesengaL, 17. 03. '09 12:03
aw zu sidesteps frage
gestern im fernsehen haben sie gesagt, dass wie er mim rücken zu den journalisten und mim gesicht zur richterin gesessen ist hat er den ordner abgenommen. Es ist -glaube ich- ein Unterschied ob man das mit deinem Gegenstand macht den man jeder Zeit weglegen kann oder ob man das mit einem ganz körper Kleidungsstück macht wo man nicht mal erkennen kann, obs mann oder frau ist..
sidestep, 17. 03. '09 11:27
Eine Frage ans Gericht
Warum darf dieses Monster eigentlich einen Aktenordner vor seine Visage halten während der Mona S. im Terrorprozess ein Schleier verboten wurde? Nicht verwechseln! Ich habe mit Mona S nichts am Hut, habe keinerlei Sympathien für sie oder ihren Mann und hoffe dass Sie wie ihr Mann im Gefängnis für das büßen muss, was sie gegen das Gesetz getan haben. Aber sie durfte Ihr Gesicht nicht verhüllen und das Monster von Amstetten darf es schon! Warum?
sidestep, 17. 03. '09 11:16
Noch was zum Verteidiger
Ich weiß schon, dass in einem solchen Falle, wenn sich kein Verteidiger findet, vom Gericht ein Pflichtverteidiger gestellt werden muss. Aber auch dieser kann agieren wie er will. Er kann mit größtem Einsatz wirken oder er kann teilnahmlos dort sitzen und am Schluss seine Anträge ohne große Anstrengung stellen. Was dieser Herr aber von sich gibt, ist penetrant gegenüber den Opfern, und ist nichts anderes als pure Geilheit, in der Öffentlichkeit als Star dazustehen und hat nichts mit den ethischen Werten eines ernstzunehmenden Verteidigers zu tun. Was dieser Mann von sich gibt hat ist unvergessen. So einen Mann würde ich nicht einmal dann, wenn es um mein Leben geht, mein Vertrauen schenken. Da verteidige ich mich lieber selbst als von so einem "Möchtegernstar" sich verteidigen zu lassen!
sidestep, 17. 03. '09 10:45
"Armer" Fritzl - er hat geweint
Mein Gott ist dieser "Vater" arm. Hat er doch tatsächlich im Gericht geweint? Ich hätte ihm gerne ein Taschentuch gebracht, damit er seine heißen Tränen abtrocknen hätte können. Vielleicht hat sich dieses Monster einmal gefragt, wie oft seine Tochter und seine Kinder, die bis zu ihrer Entdeckung nie eine Sonne gesehen haben, während dieses Schw... in Thailand geurlaubt und wahrscheinlich Kinder sexuell belästigt hat, geweint haben. Dieses Drecksch.... gehört hingerichtet und ich möchte der sein, der ihm die Nadel setzt. Ein Trost ist mir, dass ich weiß, dass es solchen Leuten im Gefängnis schlecht geht und dass sie dort in der Hierachie ganz unten angesiedelt sind. Ich hoffe er wird dort nie mehr herauskommen. Alles andere wäre seinen Opfern gegenüber mehr als ungerecht!
Factatus, 17. 03. '09 09:24
Kinder in Österreich in Gefahr
"Fritzl" ist nur eine tragische Spitze eines Kinder-verachtenden Systems in Österreich.
Weil Behörden und Verantwortliche in Österreich nur ihre politischen und finanziellen Interessen verfolgen, werden unsere Kinder tagtäglich misshandelt und missbraucht. Kinder sind die wehrlosesten und unschuldigsten Opfer einer Scheidungsindustrie, die Eltern und Kinder als Produktionsmittel verbraucht!
In den Bereichen Kinder- und Familienrecht stinkt es in Österreich zum Himmel - die Hintergründe dazu stehen im Buch "SCHEIDUNGSHUREN", ISBN 978-3837071887