Schneller Prozess für Josef F.: Urteil soll bereits Donnerstagnachmittag feststehen
- Elfstündige Schilderungen seiner Tochter auf Video
- PLUS: Erörterung des psychiatrischen Gutachtens
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Weiterhin nicht öffentlich:
Medienansturm abgeflaut
·Urteil: Einstimmig schuldig gesprochen
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Die einzelnen Paragrafen und Strafandrohungen

Schneller als erwartet wird der Prozess gegen Josef F. zu Ende gehen, der in Amstetten seine Tochter 24 Jahre in einem Keller gefangen gehalten und regelmäßig missbraucht haben soll. Nachdem am Dienstag die Einvernahme des Angeklagten offenbar weitgehend abgeschlossen werden konnte und die Geschworenen bereits zur Gänze das Video mit den insgesamt elfstündigen zeugenschaftlichen Angaben der Tochter zu sehen bekamen, ist mit dem Urteil am Donnerstagnachmittag zu rechnen.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatte sich das Gericht am 2. Prozesstag im St. Pöltner Schwurgerichtssaal die Aufzeichnungen mit der kontradiktorisch vernommenen Tochter zu Gemüte geführt. Josef F., der dieses Material bis dahin nicht gesehen hatte, wurde eingehend zu den belastenden Aussagen der mittlerweile 42-Jährigen befragt. Auch ein weiterer, im Vorverfahren kontradiktorisch vernommener Zeuge, dessen Angaben auf DVD gebannt worden waren, kam so zu Wort, ohne persönlich zur Verhandlung erscheinen zu müssen. Sämtliche weiteren Kinder des 73-Jährigen und sonstige Angehörige hatten schon im Vorfeld von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht und daher keine Zeugenladungen erhalten.
Öffentlichkeit wieder zugelassen
Dass die Öffentlichkeit ab sofort wieder zugelassen ist und das Prozessfinale damit vermutlich zur Gänze mitbekommen wird, kam ein wenig überraschend. Justizexperten hatten nicht unbedingt damit gerechnet, dass die Psychiaterin Adelheid Kastner ihr Gutachten über die Persönlichkeit von Josef F. öffentlich erörtern wird, da dies naturgemäß tief in den höchstpersönlichen Lebensbereich des Angeklagten reicht. Dessen ungeachtet dürfen die 95 akkreditierten Medienvertreter am Mittwoch um 9.00 Uhr, wenn Kastner ihre Erkenntnisse darlegen wird, wieder im Schwurgerichtssaal Platz nehmen.
Die Sachverständige hat dem 73-Jährigen eine schwere Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Josef F. ist demnach zwar zurechnungsfähig, allerdings ist zu befürchten, dass er nach seiner Entlassung neuerlich Straftaten mit schwerwiegenden Folgen begehen könnte. In Folge dessen hat Staatsanwältin Christiane Burkheiser zusätzlich zur Verurteilung des 73-Jährigen dessen Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Diese zeitlich unbefristete Anhaltung würde im Fall eines Schuldspruchs und in Stattgebung des Unterbringungsantrags die Enthaftung des Mannes nach Verbüßung der über ihn verhängten Freiheitsstrafe verhindern.
Verlesung der Gutachten
Nach Kastners Gutachtenerstattung werden das elektromechanische und das lüftungstechnische Gutachten verlesen, die sich mit Bauweise und Funktion des Verlieses auseinandersetzen, in dem die Tochter des Angeklagten 24 Jahre gefangen gehalten worden sein soll. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben auf die Einvernahme der beiden technischen Sachverständigen verzichtet. Ihren Ausführungen wird keine prozessentscheidende Bedeutung beigemessen.
Anders sieht es mit dem neonatologischen Gutachten aus, das vor allem die Frage klären soll, ob sich Josef F. des Mordes an einem im Keller geborenen Buben durch Unterlassung ärztlicher Hilfeleistung schuldig gemacht hat. Der Neonatologe ist bereits am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wurden. Auskünfte dazu lehnte Gerichtssprecher Franz Cutka mit dem Hinweis auf seine Verschwiegenheitspflicht über nichtöffentliche Verfahrensteile ab.
Fragenkatalog für Geschworene
Am Mittwochnachmittag werden die drei Berufsrichter dann den Fragenkatalog festlegen, den die Geschworenen zu beantworten haben werden. Die Fragen müssen öffentlich verlesen werden. Am Donnerstag folgen ab 9.00 Uhr die Schlussvorträge der Staatsanwältin und des Verteidigers. "Nach dem derzeitigen Stand ist nicht beabsichtigt, die Öffentlichkeit noch einmal auszuschließen", sagte Cutka. Damit werden die akkreditierten Medienvertreter auch am Donnerstag das Gerichtsgebäude betreten und das Prozessfinale verfolgen können. Die Urteilsverkündung hat gemäß der Strafprozessordnung in Österreich stets öffentlich zu erfolgen.
(apa/red)
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