Prozess gegen Geiselnehmer vertagt:
Gutachten soll Zurechnungsfähigkeit klären
- Bankräuber weinte heftig beim Betreten des Saals
- 43-jähriger Bosnier bestritt vor Gericht Geiselnahme

Der Prozess gegen einen 43-jährigen Bosnier nach einem Banküberfall mit Geiselnahme in Feldkirch im Herbst 2008 ist vertagt worden. Grund ist die Einholung eines neurologischen und psychiatrischen Gutachtens über die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit. Bereits zu Beginn des Prozesses hatte die Verhandlung für eine Stunde vertagt werden müssen, da nicht feststand, ob der Angeklagte verhandlungsfähig ist. Der heftig weinende Mann musste beim Betreten des Gerichtssaals gestützt werden.
Angeklagt ist der Bosnier wegen schweren Raubes, Nötigung und Freiheitsentziehung. Ihm wird angelastet, am 30. Oktober 2008 eine Filiale der Raiffeisenbank in Feldkirch-Tosters überfallen zu haben. Der 43-Jährige bedrohte eine 37-jährige Bankangestellte mit einer Pistole und bekam 3.055 Euro ausgehändigt. Anschließend nahm er die Frau als Geisel und zwang sie, mit ihm in ihrem Auto quer durch Österreich zu flüchten. In Oberösterreich konnte die Exekutive den Angeklagten schließlich überwältigen.
Bosnier bestritt Geiselnahme
Vor Gericht bestritt der 43-Jährige die Geiselnahme: Er habe lediglich einen Chauffeur gebraucht. Der Mann blieb bei seiner Aussage, dass der Banküberfall eine spontane Idee gewesen sei. Dass er an jenem Tag zwei Kleiderschichten übereinander trug, begründete er mit "Kälte". Einen Kleiderwechsel habe er nicht beabsichtigt.
Geisel: "Er wirkte sehr zielorientiert"
Die 37-Jährige zeigte sich vor Gericht verwundert über den psychisch desolaten Zustand des Angeklagten. Bei der Flucht quer durch Österreich habe der Mann sehr zielorientiert gewirkt. "Er wusste genau, was er tat", sagte die Frau. Während der Autofahrt habe er das erbeutete Geld gezählt. Auch die Maut für die Durchfahrt des Arlbergtunnels habe der 43-Jährige aus dem Plastiksackerl bezahlt, in dem er die Beute aufbewahrte.
Anwalt fordert psychiatrisches Gutachten
Verteidiger German Bertsch beantragte die Einholung eines neurologischen und psychiatrischen Gutachtens über seinen Mandanten. Der Angeklagte habe bereits zuvor unter einer posttraumatischen Belastungsstörung gelitten. Der heftig weinende Mann musste beim Betreten des Gerichtssaals gestützt und der Prozess zunächst für eine Stunde unterbrochen werden.
Bertsch vermutete, dass der Zustand seines Mandaten mit einem Autounfall im Jahr 2004 zusammenhängt. Damals war der Bosnier schuldlos in einen Unfall verwickelt, bei dem zwei Freunde zu Tode kamen. Der 43-Jährige selbst lag damals drei Monate im Koma.
(apa/red)
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