Berufungsverfahren im Fall Hirtzberger: Statt zwanzig Jahren nun sogar lebenslang
- Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten abgewiesen
- "Heimtückisches Attentat" des 56-jährigen Wirts
Lebenslang für Helmut Osberger: Das Strafverfahren im Fall des vergifteten Spitzer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger hat vorerst sein Ende gefunden: Der Oberste Gerichtshof (OGH) verwarf die von dem wegen versuchten Mordes verurteilten Heurigenwirt Helmut Osberger eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung. Dafür erhöhte der OGH die zuerst verhängten 20 Jahre Haft auf eine lebenslange Freiheitsstrafe. Verteidiger Nikolaus Rast erklärte, man arbeite bereits an einer Wiederaufnahme des Verfahrens.
Bis auf die Reduzierung des vom Privatbeteiligten-Vertreters geforderten Betrages von 30.000 Euro auf - die bereits ursprünglich verlangten - 10.000 Euro Schmerzensgeld hatte die Beschwerde Osbergers beim OGH keinen Erfolg. Somit wurde das Urteil der Geschworenen im Landesgericht Krems vom Mai des Vorjahres rechtskräftig: Demnach hat der 56-Jährige am 9. Februar 2008 den Spitzer Bürgermeister mit einer mit Strychnin versetzten Praline vergiftet. Er liegt seither im Wachkoma.
Keine Fehler im Ermittlungsverfahren
Einen der eingebrachten Kritikpunkte seines Verteidigers, ein Geschworener sei während der Verhandlung immer wieder eingeschlafen, verglich der Vorsitzende und Senatspräsident des OGH, Eckart Ratz, mit einer "kaputten Glühbirne", deretwegen man nicht gleich ein ganzes Haus abreißt. Sei einer der Geschworenen tatsächlich "einmal kurz nicht aufmerksam" gewesen, bedeute das nicht, dass das Urteil nichtig sei. Auch Fehler im Ermittlungsverfahren bzw. in der Verhandlung konnte der OGH keine erkennen.
Für Heimtücke lebenslang
Der OGH maß der Heimtücke der Tat besonderes Gewicht zu. Das Vorgehen, ein Mon Cherie so zu präparieren, es wiederzuverschweißen und am Auto festzumachen, wo auch Kinder hingelangen - "wenn das nicht heimtückisch ist, dann weiß ich nicht, was das ist", erklärte Generalanwältin Christine Sperker. Der bisher ordentliche Lebenswandel Osbergers würde die Sache zwar relativieren, aber "wenn man seinen eigenen Sohn eine DNA-Spur legen lässt, um abzulenken, dann ist das kaum mehr zu überbieten", so der Vorsitzende. "Wir sind der Meinung, da gibt es nur eine Antwort: Lebenslang."
Osberger vernahm die Worte regungslos. "Wenn ich einen Wunsch freihätte, dann würde ich wollen, dass der Hannes wieder munter wird", hatte er zuvor noch erklärt. "Ich kenne ihn seit 35 Jahren, wir sind gute Freunde." Das ihm vorgeworfene Motiv, Hirtzberger vergiftet zu haben, weil dieser einer Umwidmung nicht zustimmen wollte, stimme nicht: "Ich habe die Unterlagen dazu bereits seit vier Jahren in der Schublade. Ich habe keinen Grund, ihm etwas anzutun." Als er zu Ende gesprochen hatte, klatschen zwei Zuschauer: "Beifallskundgebungen sind untersagt", verwies sie Ratz.
Verteidiger für Wiederaufnahme
"Wir arbeiten bereits an einer Wiederaufnahme", erklärte hingegen Rast. Er erhalte immer mehr Hinweise aus der Bevölkerung, die gegen eine Schuld seines Mandanten sprächen. Die Leute hätten sich zuvor nur nicht getraut, sich zu äußern.
(apa/red)
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