Bankgeheimnis bleibt weiter Dauerbrenner:
Österreich will jetzt eine breitere Diskussion
- Hinweis auf intransparente Regeln der G-20-Staaten
- Angelsächsische Trusts im Kreuzfeuer der Kritik

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Während die als bisher unkooperative Steueroasen gebrandmarkten Kleinstaaten Andorra und Liechtenstein ankündigen, ihr Bankgeheimnis in absehbarer Zeit zu lockern und einen Informationsaustausch der Steuerbehörden nach OECD-Standards zuzulassen, versucht Österreich die Basis für die Diskussion breiter zu fassen und auf intransparente Regeln in G-20-Mitgliedsländern hinzuweisen.
Wenn jetzt international über Transparenz diskutiert wird, dann auch über undurchsichtige angelsächsische Bestimmungen, so die österreichische Linie. Manche Trusts auf den Kanalinseln seien genauso intransparent wie liechtensteinische Stiftungen: Der Trustee müsse, wenn er im Ausland residiere, nicht namentlich genannt sein. Fragt eine ausländische Behörde nach, kann sie daher keine Informationen erhalten. Unter dieser Einschränkung sei es einfach, jetzt einen Informationsaustausch zu vereinbaren, wie es Jersey und die Isle of Man nun angehen.
Bei britischen Banken wiederum reiche zur Feststellung eines Kontoinhabers auch eine handschriftliche Notiz. Solche Konten würden aber logischerweise bei einer Namens-Suche auf Anfrage ausländischer Behörden nicht gefunden. Nur wenn schon die genauen Kontoverbindungen bekannt seien, werde man fündig.
Sonderregeln im Visier
Alle die Sonderregelungen gehörten mitdiskutiert, wenn es um Informationsaustausch und Transparenz gehe, sagen die Österreicher. Außerdem müsse die OECD den grundlegenden Paragrafen 26 in der Steuerkonvention erst einmal genau definieren. Er sieht vor, dass nur Informationen weiterzuleiten sind, die "vorhersehbar relevant" (forseeably relevant) sind. Aus österreichischer Sicht ist dies mit der Einleitung eines Strafverfahrens - gerichtlich oder auch nur auf Verwaltungsebene - erfüllt. Aber genauer festgelegt ist das noch nicht.
(apa/red)

