Lizenzierungs-Verfahren der BL startet: Unterlagen sind bis heute einzureichen
- Einreichfrist bei Bundesliga endet um 24 Uhr
- Entscheidung in erster Instanz erfolgt bis 30. April
Heute startet das Lizenzierungsverfahren der österreichischen Bundesliga für die Saison 2009/10. Bis 24.00 Uhr haben die Vereine der ersten und zweiten Liga Zeit, ihre Unterlagen bei der Bundesliga einzureichen. Nach der Verschärfung der Bestimmungen scheidet der in Konkurs befindliche Erstligist DSV Leoben aus der Bundesliga aus.
Der Senat 5 unter Vorsitz von Thomas Hofer-Zeni überprüft zunächst die Unterlagen auf Vollständigkeit und informiert die Clubs danach, falls Unterlagen fehlen. Anschließend wird die Qualität der Unterlagen geprüft, bis Donnerstag, 30. April, folgt die Entscheidung in erster Instanz.
Protestfrist
Vereine, die keine Lizenz bekommen haben, können innerhalb von zehn Tagen Protest einlegen. Mitte Mai entscheidet das Protestkomitee der Bundesliga unter Vorsitz von Andreas Grundei in zweiter Instanz. Wird auch dann die Spielgenehmigung verwehrt, bleibt noch der Weg zum Ständigen Neutralen Schiedsgericht, der dritten und letzten Instanz, das kein Gremium der Bundesliga ist.
Mit dem für die Saison 1996/97 eingeführten Lizenzierungsverfahren strebt die Bundesliga an, die wirtschaftliche, organisatorische und finanzielle Leistungsfähigkeit der Clubs zu verbessern. Seither und vor allem nach den beiden Insolvenzfällen der Grazer Traditionsvereine Sturm und GAK im Jahr 2007 wurden die Bestimmungen verschärft.
Im Vorjahr erhielt Austria Kärnten die Lizenz erst in zweiter Instanz, Rapid in erster Instanz mit Auflagen. In der zweiten Liga erhielten FC Kärnten und Bad Aussee keine Spielberechtigung und stiegen ab.
Fahrplan Lizenzierungsverfahren 2009/10:
- 16. März: Einreichfrist der Lizenzunterlagen für alle Vereine
- März/April: Überprüfung der Unterlagen durch Senat 5
- Bis 30. April: Entscheidung durch Senat 5 (1. Instanz)
- Anschließend: 10 Tage Protestfrist
- 15.Mai: Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz)
- Anschließend: Innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheides Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht
- Bis 31. Mai: Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht
(apa/red)
CASHPOINT - Wollen wir wetten?

