Teilgeständnis & Video der Tochter: Lang erwarteter Prozess gegen Josef F. eröffnet
- Geschworene sahen Vernehmung von Elisabeth F.
Urteil gegen Angeklagten schon am Donnerstag? - Richterin: "Zur strengsten Objektivität verpflichtet"
·Urteil: Einstimmig schuldig gesprochen
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Hier mussten Elisabeth F. und ihre Kinder leben

Erster Tag im Prozess gegen Josef F.: Unter regem nationalem und internationalem Medieninteresse hat in St. Pölten das Strafverfahren gegen den 73-Jährigen begonnen. Der Angeklagte legte ein Teilgeständnis ab, den Vorwurf des Mordes durch Unterlassung sowie des Sklavenhandels wies er zurück. Nach seiner Befragung wurde den Geschworenen ein erster Teil der Video-Vernehmung seiner Tochter gezeigt.
Die Verhandlung, von der die Öffentlichkeit nach Anklagevortrag, Replik der Verteidigung und ersten Fragen an den Angeklagten ausgeschlossen wurde, wird am Dienstag den ganzen Tag nicht öffentlich fortgesetzt. Weitere Zeugen in dem Prozess seien nicht beantragt worden, Ehefrau und Kinder des Angeklagten hätten von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht.
Urteil schon am Donnerstag?
Wann im Prozess die Gutachter zu Wort kommen werden - mitentscheidend dürfte vor allem die Expertise der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner sein - , ist vorerst noch offen. Wie Landesgerichts-Vizepräsident Franz Cutka erklärte, werde sich das "im Verlauf der weiteren Verhandlung herausstellen". Neben Kastner sind auf Antrag der Staatsanwaltschaft Sachverständige für Neonatologie, Elektromechanik und Lüftungstechnik eingeholt worden. Abhängig vom Verhalten des Angeklagten sei es denkbar, dass bereits am Donnerstag ein Urteil gefällt wird.
Zum Verhalten von Josef F. als Häflting meinte Erich Huber-Günsthofer, stellvertretender Leiter der Justizanstalt St. Pölten, er sei "kein besonderer Mensch": "Wenn er hier im Saal wäre, würden Sie ihn vielleicht gar nicht bemerken." F. sei nicht auffällig und benehme sich den Vorschriften entsprechend. Zu beurteilen, ob der Angeklagte Reue empfinde, stehe im nicht zu, betonte der Oberstleutnant.
Teilgeständnis von Josef F.
Josef F. hatte im Prozess am Vormittag zugegeben, seine Tochter und die mit ihr im Keller gezeugten und dort verbliebenen Kinder an möglichen Fluchtversuchen gehindert zu haben, indem er ihnen weismachte, das Verlies mit Strom- und Gasfallen "gesichert" zu haben. Auch zur Freiheitsentziehung und zur Blutschande bekannte sich der 73-Jährige schuldig. Zu den inkriminierten sexuellen Handlungen sei er "teilweise schuldig", sagte F. Demgegenüber beteuerte der Angeklagte seine Schuldlosigkeit zu den massivsten Anklagepunkten. Den Mord durch Unterlassung wies er ebenso zurück wie den Sklavenhandel.
Die vorsitzende Richterin machte in ihrem Eingangsstatement deutlich, dass man es im vorliegenden Fall mit einem Einzeltäter zu tun habe: "Das ist nicht das Verfahren eines Ortes oder einer gesamten Nation!" Josef F. habe ein Recht auf ein faires Verfahren, das Gericht sei "zur strengsten Objektivität verpflichtet", betonte Andrea Humer. Daneben und vor allem wären aber die Opferrechte zu berücksichtigen.
"Unvorstellbares Martyrium"
Von einem "unvorstellbaren Martyrium" sprach Staatsanwältin Christiane Burkheiser in ihrem Eröffnungsvortrag. Josef F. habe "keine Anzeichen von Reue und Unrechtsbewusstsein gezeigt". Dem widersprach Verteidiger Rudolf Mayer: Sein Mandant habe der Gutachterin gegenüber betont, dass er 24 Jahre lang Schuldgefühle hatte. Er appellierte zudem an die Geschworenen: "Sie sind nicht Rächer, Sie müssen Emotionen weglassen, sonst werden Sie dem Fall nicht gerecht."
Die Opfer des Angeklagten werden in dem auf fünf Tage anberaumten Verfahren nicht in Erscheinung treten. Die mittlerweile 42-jährige Tochter war im Vorverfahren im Beisein der Staatsanwältin und des Verteidigers vernommen worden. Die Öffentlichkeit wurde nach zweistündiger Verhandlung ausgeschlossen.
(apa/red)
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