Humanitäres Bleiberecht beschlossen:
Mit Koalitionsmehrheit im NR durchgesetzt
- Gesetz soll bereits ab nächstem Monat in Kraft treten
- Debatte durch Aktivisten und Zwischenrufe gestört
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Die Neuregelung des humanitären Bleiberechts ist im Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen worden. FPÖ und BZÖ lehnten die Vorlage ab, weil ihrer Meinung nach damit Asylmissbrauch Vorschub geleistet werde. Die Grünen sehen hingegen eine "Bleiberechtsverhinderung". Die Gesetzesänderung war durch einen Spruch des VfGH notwendig geworden.
Das Höchstgericht hatte sich daran gestoßen, dass es bisher keine geregelte Antragsmöglichkeit für den humanitären Aufenthalt gibt und die Gewährung des Bleiberechts nur von Amts wegen möglich ist.
Grundsätzlich wird nun zwischen zwei Personengruppen unterschieden. Zuwanderer, die erst nach dem 1. Mai 2004 ins Land gekommen sind, können von der Neuregelung nicht profitieren. Der humanitäre Aspekt muss nur bei ihren regulären Verfahren mitgeprüft werden. Die andere Gruppe, die schon früher im Land war, bekommt ein eigenes Verfahren.
Für diese Altfälle gibt es die Möglichkeit, sich direkt beim jeweiligen Bundesland um humanitäres Aufenthaltsrecht mittels Antrag zu bemühen. Kommt es hier zu einem positiven Bescheid, wird der Antrag zur Annahme ans Innenministerium weitergeleitet, das innerhalb von zwei Monaten entscheiden soll. Als Unterstützung wird dort ein Beirat eingerichtet, in dem unter anderem auch Hilfsorganisationen vertreten sind. Allerdings kann das Bleiberecht von der Innenministerin innerhalb der ersten drei Jahre auch wieder aberkannt werden.
Vorraussetzung für Bleiberecht
Voraussetzung dafür, das Bleiberecht zu erhalten, ist die Erfüllung bestimmter Kriterien. Dazu gehören Integration, Ausbildung, Beschäftigung, Deutschkenntnisse und Familienanbindung. Auch muss die Selbsterhaltungsfähigkeit gewährleistet sein. In Kraft treten soll das Gesetz mit April.
Terroristischer Zettelwerfer
Die Debatte wurde von zahllosen, oft aggressiven Zwischenrufen aus den Abgeordneten-Reihen begleitet. Angeheizt wurde die Atmosphäre noch durch Aktivisten auf der Besucher-Galerie, die Flugblätter nach unten warfen und zu Beginn der Rede Fekters Parolen gegen die Ausländerpolitik von Regierung und Rechtsparteien riefen. Die Demonstranten wurden zwar schnell abgeführt, die Aufregung blieb aber. Das BZÖ forderte die Einleitung eines Verfahrens gegen die Gruppe, sogar von einer "terroristischen" Aktion war seitens des Abgeordneten Herbert Scheibner die Rede. Innenministerin Fekter nannte die Störaktion "undemokratisch" und sprach von "Galerieaktivisten der linken Seite".
Mandate im EU-Parlament
Der Nationalrat hat Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass der EU-Vertrag von Lissabon in Kraft tritt und Österreich dadurch zwei Sitze mehr im Europaparlament bekommt. Alle Parlamentsparteien außer die FPÖ stimmten am Donnerstag für eine eventuelle Neuermittlung der Mandatsverteilung. Der freiheitliche Abgeordnete Harald Stefan hatte zuvor die Neuregelung an eine Volksabstimmung über den Vertrag geknüpft.
(apa/red)
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