Donnerstag, 5. März 2009

Staatshaftungsklage zu Betrugsskandal: Verfassungsgerichtshof berät Anlegerschutz

  • AMIS-Konkurs: Geschädigter Anleger will 6.000 Euro
  • Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) setzt sich heute mit einer Staatshaftungsklage auseinander. Der Konkurs des ehemals größten Finanzdienstleisters AMIS wird damit wieder juristisches Thema. Eine Geschädigte des AMIS-Konkurses behauptet, der Bund habe eine Anlegerentschädigungsrichtlinie der EU nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Der Streitwert beläuft sich auf rund 6.000 Euro, eine Entscheidung hätte jedoch wesentlich weitreichendere Auswirkungen. Der Schaden für die über 15.000 AMIS-Anleger in Österreich und Deutschland beträgt rund 65 Mio. Euro.

Beim VfGH findet dazu eine öffentliche Verhandlung statt. Eine Entscheidung werde keinesfalls noch heute erwartet.

Im AMIS-Betrugsskandal waren bereits Ende 2007 die strafrechtlichen Urteile gefallen. Am 20. Dezember 2007 wurden alle vier Angeklagten vom Schöffensenat unter Richterin Daniela Setz-Hummel schuldig gesprochen. Die beiden Hauptangeklagten, Dietmar Böhmer und Harald Loidl, wurden wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu je fünfeinhalb Jahren Haft rechtskräftig verurteilt.

Der Skandal um Millionen veruntreute Kundengelder war im Herbst 2005 geplatzt. Die AMIS-Gründer und Vorstände Loidl und Böhmer flüchteten vor den Ermittlungen der Justiz aus Österreich nach Südamerika. Im Dezember wurden sie auf der Isla Margarita in Venezuela verhaftet und später nach Österreich ausgeliefert.

(apa/red)

5.3.2009 10:56