Ibertsberger vorerst ohne Doping-Strafe:
Laut DFB kein Tatbestand nachgewiesen
- Aber Anklage gegen Hoffenheim beim Sportgericht
- Ibertsberger & Janker bei Dopingkontrolle zu spät

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Das Ermittlungsverfahren gegen Andreas Ibertsberger und Christoph Janker vom deutschen Bundesligisten Hoffenheim ist vorläufig eingestellt. Der deutsche Fußballbund (DFB) will hingegen gegen den Club und dessen Dopingbeauftragten, Peter Geigle, beim Sportgericht Anklage erheben und eine mündliche Verhandlung beantragen.
Das Verfahren gegen Ibertsberger und Janker wird eingestellt, da ihnen der "Tatbestand der Weigerung bzw. Versäumnis einer Dopingkontrolle nach Aufforderung" nach dem Spiel in Mönchengladbach am 7. Februar nicht nachgewiesen werden kann. Die beiden Profis des Aufsteigers waren rund zehn Minuten verspätet zur Doping-Kontrolle erschienen.
Vorwürfe gegen den Kontrollarzt
Hoffenheims Dopingbeauftragter habe es versäumt, Ibertsberger und Janker unmittelbar nach Spielende über die anstehende Kontrolle zu informieren, erklärte der DFB. Die DFB-Kommission stellte fest, dass "Ibertsberger und Janker entgegen den eindeutigen Bestimmungen der Anti-Doping-Richtlinien nach Spielende unbeobachtet in ihre Umkleidekabine gelangen und sich dort einige Minuten ohne Aufsicht aufhalten konnten". Dem Kontrollarzt warf die Kommission ebenfalls eine "schwere Pflichtverletzung" vor, "weil er gegen die Vorschrift handelte, als er den Weg der Profis vom Spielfeld in den Kontrollraum nicht überwachte, sondern im Kontrollraum auf diese wartete".
Punkte-Aberkennung möglich
Den Hoffenheimern droht bei Feststellung eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien eine Geldstrafe bis zu 150.000 Euro, bei "Annahme eines schwerwiegenden Falles" kann es laut Verband sogar zur "Aberkennung von Punkten" kommen. Der Einspruch von Borussia Mönchengladbach gegen die Wertung des Spiels gegen Hoffenheim (1:1) wird mit den Verfahren gegen den Aufsteiger und dessen Dopingbeauftragten verbunden.
"Anstandsdamen" für die Kicker
Der Verband selbst zog bereits erste personelle Konsequenzen aus dem "Fall Hoffenheim". So wurden der bei dem Spiel eingesetzte Doping-Kontrollarzt und sein Assistent bis zur vollständigen Klärung des Vorfalles vorläufig suspendiert. Gleichzeitig beschloss die Anti-Doping-Kommission des DFB die Einführung des so genannten "Chaperon-Systems". Im Radsport sind seit Juli 2007 Chaperons vorgesehen. Chaperon (aus dem Französischen für "Anstandsdame") bezeichnet dabei eine Begleitperson, die den zur Dopingprobe ausgewählten Athleten vom Zeitpunkt des Rennendes bis zur Betreten des Dopingkontroll-Labors überwacht.
(apa/red)
