Angeklagter rechnet mit lebenslanger Haft:
Für Anwalt ist Josef F. kein "Sex-Monster"
- Mayer: "Hat Tochter auf seine Art und Weise geliebt"
- Anklage auf "Mord" wird von Verteidiger abgestritten

·Jahrhundertprozess wirft Schatten voraus
St. Pölten im Bann der Vorberichterstattung
·Inzestprozess gegen
Josef F. ab 16. März
Anklagepunkte: Von Mord
bis zur Vergewaltigung
Josef F., der sich im Inzest-Fall von Amstetten ab 16. März im Landesgericht St. Pölten vor Geschworenen verantworten muss, rechnet damit, dass er bis an sein Lebensende inhaftiert bleiben wird. Das erklärte sein Verteidiger Rudolf Mayer zehn Tage vor dem Prozessauftakt in einem Interview mit der APA.
"Das Außergewöhnliche an dem Fall ist, dass der Angeklagte kein Sex-Monster ist. Weil ein Sex-Monster holt nicht Kinder, die krank sind, aus dem Keller rauf und gibt sie in die andere Familie rein. Das bedeutet ja Arbeit und jemanden erhalten müssen. Und ein Sex-Monster führt nicht am Ende, wenn die erwachsene Tochter so schlecht beisammen ist, die Mutter und die Tochter ins Spital, wo er wissen muss, die Geschichte fliegt auf. Ein Monster handelt nicht so. Ein Monster schneidet ihnen einfach die Kehle durch oder erschießt sie, verscharrt sie alle und genießt in Ruhe seinen Lebensabend", erläuterte Mayer.
Josef F. habe vielmehr seine Tochter, die er laut Anklage 24 Jahre in seinem umgebauten Keller in Amstetten gefangen gehalten, missbraucht und siebenmal geschwängert haben soll, "auf seine Art und Weise geliebt", bemerkte der Anwalt. Das gelte auch für die mit ihr gezeugten Kinder: "Wenn er sagt, er hat sie geliebt, dann ist das richtig." Er habe den zwei Buben und dem Mädchen, die bis zu ihrer Befreiung im vergangenen April nichts gesehen hatten außer das fensterlose Verlies, vorgelesen, ihnen Lesen und Schreiben beigebracht, Geburtstaglieder vorgesungen und einen Weihnachtsbaum aufgestellt.
Familie "auf sicher haben"
Um "das rein Sexuelle"sei es dem 73-Jährigen nicht gegangen. "Er wollte eine Familie haben, die er auf sicher hat", sagte Mayer. Der Mann habe in seiner Tochter "eher die Frau gesehen", von der er nicht verlassen werden wollte. Aus eigenen Kindheitserfahrungen habe Josef F. die Überzeugung gewonnen, "dass er nur durch Macht und Zwang Leute dazu bringen kann, dass sie ihn lieben oder dass er zumindest ihre Liebe nicht verliert", vermutete Mayer.
Der bevorstehende Prozess sei "weder vom Tatbestand noch vom Sachverhalt her schwierig", betonte der Strafverteidiger. Der Akt sei im Gegenteil "von der juristischen Erfordernis her ein einfacher Akt". Josef F. sei "eine jedenfalls schwer gestörte Persönlichkeit mit zumindest zwei Persönlichkeiten in sich".
"Größte Schwierigkeit" für Geschworene
Die Geschworenen erwarte "die größte Schwierigkeit", hielt der Verteidiger fest: "Je breiter ein Fall in den Medien vorab abgehandelt worden ist, desto schwieriger ist es für Geschworene, das, was sie alles gelesen, gesehen und gehört haben, zu vergessen und nur das als Entscheidungsgrundlage zu ihrem Urteil zu machen, was sie im Prozess selbst hören und sehen und lesen."
Verteidigungsstrategie werde es "überhaupt keine" geben. "Er (Josef F., Anm.) hat gesagt, er sagt, was war, und Ende, aus", so Mayer.
Kein Mord
Zu den Anklagepunkten Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande und schwere Nötigung will sich Josef F. demnach "im Wesentlichen geständig zeigen", kündigte sein Rechtsbeistand an. Den Vorwurf, den Tod eines von ihm im Keller gezeugten Neugeborenen in Form von unterlassener Hilfeleistung vorsätzlich herbeigeführt und sich damit des Mordes schuldig gemacht zu haben, wird er abstreiten. "Zum weiteren Anklagepunkt Sklavenhandel ist die Frage, ob der Tatbestand erfüllt worden ist oder nicht", meinte Mayer.
Dass die Öffentlichkeit vom Verfahren weitestgehend ausgeschlossen bleibt, sei dem Angeklagten "angenehm", sagte sein Rechtsbeistand: "Mein Mandant möchte nicht, dass intime und psychische Details vor aller Welt ausgebreitet haben."
Die Verhandlung gegen Josef F. ist auf fünf Tage anberaumt. Das Urteil soll am 20. März gesprochen werden. Sollte der 73-Jährige im vollen Umfang der Anklage schuldig erkannt werden, droht ihm lebenslange Haft.
(apa/red)
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