Blitzurteil im Althaus-Prozess rechtskräftig:
BZÖ spricht von "skandalöser Abwicklung"
- Grosz kündigt Disziplinaranklage gegen Behörden an
- CDU-Politiker zu Geldstrafe von 33.300 Euro verurteilt

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Das strafrechtliche Verfahren gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus wegen fahrlässiger Tötung ist abgeschlossen: Wie vom Landesgericht Leoben heute mitgeteilt wurde, hat die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet, wodurch das am Dienstag im Bezirksgericht Irdning gefällte "Blitzurteil" Rechtskraft erlangt hat.
In der kurzfristig anberaumten und rasch abgewickelten Hauptverhandlung war der CDU-Politiker zu einer Geldstrafe von 180 Tagsätzen, insgesamt 33.300 Euro, die Übernahme der Verfahrenskosten und 5.000 Euro Teilschmerzensgeld verurteilt worden. Während der Anwalt als Machthaber von Althaus das Urteil annahm, gab der Anklagevertreter keine Erklärung ab, was automatisch eine dreitägige Einspruchsfrist in Gang setzte.
BZÖ: "Skandalöse Abwicklung"
Eine Disziplinaranzeige gegen die Leobener Staatsanwaltschaft und die steirischen Justizbehörden hat der steirische BZÖ-Obmann Abg. Gerald Grosz in Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus angekündigt. Grosz sprach von einer "skandalösen Abwicklung" und einem "Privilegienprozess".
"Die österreichischen Justizbehörden seien nicht der Handlanger der deutschen Politik und deren Wahlkampfplanung", erklärte Grosz.
(apa/red)
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