Gebot der Lufthansa für AUA-Streubesitz : Deutschen streben 75 Prozent der Aktien an
- 'Freiwilligen Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung!
- Der Kranich zahlt 4,49 Euro pro Aktie im Streubseitz

·Millionen-Zuschuss für AUA abgesegnet
ÖIAG sichert der Fluglinie
500 Millionen Euro zu
·Steht der AUA-Deal auf Messers Schneide?
Lufthansa beruhigt und stellt Forderungen
Das formale Angebot der Lufthansa für den Streubesitz der Austrian Airlines liegt offziell vor. Die deutsche Fluggesellschaft, die nach der Übernahme des von der ÖIAG gehaltenen Staatsanteils von 41,6 Prozent die Kontrolle über die AUA anstrebt, bietet wie angekündigt 4,49 Euro je Streubesitz-Aktie. Die Annahmefrist beginnt am kommende Woche und endet am 11. Mai.
Die Lufthansa spricht in dem auf der Homepage veröffentlichten Gebot von einem "freiwilligen Übernahmeangebot zur Kontrollerlangung". Die Deutschen streben bis zum Ende der Annahmefrist mindestens 75 Prozent der ständig stimmberechtigten AUA-Aktien an.
Gerüchte zerschlagen
Jegliche Spekulation, dass die AUA in der Insolvenz noch billiger an die Lufthansa gehen könnte, hat die Lufthansa in ihrem Übernahmeangebot an den AUA-Streubesitz selber zerschlagen. Neben der aufrechten Bedingung, dass der 500-Millionen-Zuschuss bis Ende Juli von der EU-Kommission genehmigt sein muss, hat die Lufthansa ausdrücklich auch eine "unversehrte" AUA im Visier für die endgültige Übernahme im Rahmen des aktuellen Vertrags.
Zuvor hatte der Nationalrat am Donnerstagabend in einer Marathon-Sitzung den 500 Millionen-Zuschuss für die AUA abgesegnet. Erfolgen soll diese Kapitalerhöhung innerhalb von acht Monaten nach dem Abschluss des Verkaufsprozesses an die Lufthansa. Von dieser Rettungshilfe, die als Kreditlinie von bis zu 200 Mio. Euro von der ÖIAG gewährt wurde, hat die AUA im Dezember bereits 67 Mio. Euro in Anspruch genommen. Bis 31. Juli 2009 belaufe sich die vereinbarte Kreditlinie auf 113 Mio. Euro. Zusätzlich zu diesen 113 Mio. Euro könne die AUA zwei Tranchen über zehn Mio. Euro zur Deckung von Finanzbedarf aus dem operativen Geschäft ziehen, wenn dieses zur Abwehr einer drohenden Insolvenz notwendig sei, hieß es.
(apa/red)

