Freitag, 27. Februar 2009

Abstandsmessung auf Autobahn wieder möglich: Nationalrat schafft neue Grundlage

  • Eindeutige Bilder und Videos vom Verkehrssünder
  • Besserer Datenschutz für andere Verkehrsteilnehmer

Die Abstandsmessung ist auf unseren Autobahnen wieder möglich. Der Nationalrat hat die Regelung für die Section Control reguliert, sie kann jetzt wieder für Abstandsmessungen im Straßenverkehr eingesetzt werden. Der Verfassungsgerichtshof hat vor einigen Wochen die mobilen Systeme zur Abstandsmessung nach einer Beschwerde eines deutschen Autofahrers gekippt. Dieser ist bestraft worden, da er den Sicherheitsabstand missachtet hatte.

Für die Abstandmessungen wurden neue Voraussetzungen geschaffen, somit kann die Polizei wieder elektronische Abstandsmessungen durchführen. Diese Regelung wird ab April auf den österreichischen Autobahnen in Kraft treten.

Neu in diesem Beschluss ist auch, dass die Polizei nur Fotos und Videos verwenden darf, wo der schuldige Lenker tatsächlich abgebildet ist. Andere Verkehrsteilnehmer - so wie deren Kennzeichen müssen unkenntlich gemacht werden und dürfen nicht zur Verbrechensbekämpfung verwendet werden. Das alte Modell wurde ohne gesetzliche Grundlage betrieben und das Grundrecht auf Datenschutz wurde verletzt.

(red)

27.2.2009 10:05