Wurde Mike B. doch nicht misshandelt? Polizeibericht spricht nur von Verwechslung
- Amerikanischer Lehrer widersetzte sich Amtshandlung
- Beteiligte Polizeibeamte bleiben weiterhin im Dienst
Im Fall des vor zwei Wochen in der Wiener U-Bahnstation Spittelau von Polizisten mit einem Dealer verwechselten und verletzten amerikanischen Lehrers Mike B. hat die Exekutive einen Zwischenbericht interner Untersuchungen präsentiert. Demnach konnte die Exekutive keine Misshandlung, sondern lediglich eine Verwechslung erkennen, berichtete "Wien heute". Die Beamten bleiben im Dienst.
Für B.s Rechtsanwalt Oliver Ertl war die Polizeiaktion "klar rechtswidrig". Bezug nehmend auf die Behauptung der Polizei, die Beamten hätten sich ausgewiesen, aber Brennan habe sich widersetzt, meinte der Anwalt: Auch das rechtfertige nicht eine derartige Gewaltanwendung.
Die Exekutive erklärte hingegen, der Verdacht, die Drogenfahnder hätten B. vorsätzlich verletzt, habe sich nicht erhärtet. Die Polizisten hätten sich "ordnungsgemäß zu erkennen gegeben", aber B. habe sich der Amtshandlung widersetzt, worauf körperliche Gewalt angewandt worden sei.
Brennan selbst widersprach der Polizeidarstellung: Einer der beiden Beamten habe sich erst später ausgewiesen, und zwar seiner Freundin gegenüber. Der an der Vienna International School Englisch und Sport unterrichtende Lehrer blieb bei seiner Version des Vorfalls. Er sei aus der U-Bahn ausgestiegen, die beiden Polizisten in zivil hätten sich auf ihn gestürzt und ihn zusammengeschlagen. In den Augen eines der beiden "war purer Hass", sagte Brennan. Von den Passanten habe ihm niemand geholfen, nur seine Freundin.
Irritiert zeigte sich das mutmaßliche Prügelopfer darüber, dass die beiden beteiligten Beamten nach wie vor ihren Dienst versehen: "Ich war wirklich schockiert, als ich das gehört habe." In den USA hätten sie sofort eine Untersuchung und eine Suspendierung bekommen, meinte er.
Polizeipräsident Pürstl geht davon aus, "dass es sich um ein Missverständnis handelt und keine böse Absicht hinter dieser Amtshandlung steht." Die gerichtlichen Erhebungen gehen unabhängig davon weiter.
(apa/red)
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